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Kündigung Flexstrom Sonderrecht Fristen


16.02.2011 09:43 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth


| in unter 1 Stunde

Ich bin seit März 2010 Kunde bei Flexstrom. Mein Vertrag läuft über 1 Jahr bis Ende Februar 2011 und verlängert sich - theoretisch - da ich vergaß, rechtzeitig zu kündigen, um 1 Jahr. Im Januar 2011 rief ich dort an, um die neuen Konditionen zu erfragen. Ich erhielt die Antwort, dass ich bereits im Dezember 2010 ein Schreiben von Flexstrom mit den neuen Preisen erhalten hätte. Das habe ich aber nicht. Man sagte mir zu, mir diese nochmals zu senden. Nach einer Woche rief ich erneut an, da ich die neuen Konditionen noch immer nicht erhalten hatte. Man vertröstete mich, in spätestens einer Woche würde ich sie erhalten. Inzwischen habe ich diesen Brief (Kopie des Schreibens vom Dez. 2010) am 2.2.2011 erhalten und habe, da mir der Anbieter viel zu teuer wurde, gekündigt: Innerhalb von 14 Tagen (am 10.2.2011) per Mail und per Einschreiben Rückschein. Ich erhielt heute eine Mail, dass meine Kündigung nach dem 3.1.2011 eingegangen sei und damit unwirksam sei. Habe ich nicht ein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Preise? Wie kann ich zum 3.1.2011 kündigen, wenn ich das Schreiben mit neuen Preisen erst vor kurzem erhalten habe? Wie komme ich aus dem Vertrag? Den gerichtlichen Weg kann ich mir nicht leisten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Flexstrom
16.02.2011 | 10:12

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
639 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchendr,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:



Sie liegen mit Ihrer Auffassung völlig richtig. Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Stromanbieter seine Preise erhöht.

Ihre Kündigung des Vertrages ist auch wirksam, weil Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis über die Preiserhöhung gekündigt haben.

Hinsichtlich Ihres Anbieters verweise ich auf nachfolgenden Link

http://strompreisvergleich2011.de/2010/flexstrom-muss-preiserhoehung-deutlicher-ankuendigen/.

Aufgrund Ihrer Kündigung ist der Vertrag beendet. Die anderslautende Auffassung des Stromanbieters ist rechtlich unerheblich.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

639 Bewertungen
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Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht