Kündigung Flexstrom Sonderrecht Fristen
16.02.2011 09:43 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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Ich bin seit März 2010 Kunde bei Flexstrom. Mein Vertrag läuft über 1 Jahr bis Ende Februar 2011 und verlängert sich - theoretisch - da ich vergaß, rechtzeitig zu kündigen, um 1 Jahr. Im Januar 2011 rief ich dort an, um die neuen Konditionen zu erfragen. Ich erhielt die Antwort, dass ich bereits im Dezember 2010 ein Schreiben von Flexstrom mit den neuen Preisen erhalten hätte. Das habe ich aber nicht. Man sagte mir zu, mir diese nochmals zu senden. Nach einer Woche rief ich erneut an, da ich die neuen Konditionen noch immer nicht erhalten hatte. Man vertröstete mich, in spätestens einer Woche würde ich sie erhalten. Inzwischen habe ich diesen Brief (Kopie des Schreibens vom Dez. 2010) am 2.2.2011 erhalten und habe, da mir der Anbieter viel zu teuer wurde, gekündigt: Innerhalb von 14 Tagen (am 10.2.2011) per Mail und per Einschreiben Rückschein. Ich erhielt heute eine Mail, dass meine Kündigung nach dem 3.1.2011 eingegangen sei und damit unwirksam sei. Habe ich nicht ein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Preise? Wie kann ich zum 3.1.2011 kündigen, wenn ich das Schreiben mit neuen Preisen erst vor kurzem erhalten habe? Wie komme ich aus dem Vertrag? Den gerichtlichen Weg kann ich mir nicht leisten.









