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Frage geschrieben am 01.03.2011 20:36:22

Kündigung Fitnessstudios wegen Umzugs( 31,5km ohne auto)

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1462
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Hallöchen!

ich habe vor etwa 1 1/2 Jahren einen Vertrag mit einem fitnessstudio geschlossen und bin schon damals umgezogen.

ich hatte versucht mit dem studio schon damals zu kündigen, aber die inhaberin hat mich abgewimmelt, dass es eine mindestentfernung für solche fristlosen kündigungsgründe gibt.

also musste ich weiterbezahlen ohne es nutzen zu können.
ich arbeite zwar noch in der stadt, in welches ebenfalls das studio liegt, allerdings fahren die büsse nur 3 mal täglich und ich habe kein auto.

einzelheiten zum vertrag:

es ist ein erstvertrag mit einer laufzeit von 102 wochen, also 2 jahren.
4 wochen vorher muss man kündigen.

dann noch folgendes, was mich stutzig gemacht hat:

"die vereinbarung kann im gegenseitigen einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, schwangerschaft, bundeswehr und vergleichbaren verhinderungsgründen für einen im voraus zu bestimmenden zeitraum ausgesetzt werden. aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten vertragslaufzeit unberücksichtigt. die
ordentliche kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben siehc um die dauer der vereinbarten aussetzungszeiten. ein außerordentliches kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt."

ich denke die klausel ist unwirksam da sie den kunden benachteiligt?

außerdem beträgt die entfernung von wohnort zu studio 30km? also könnte ich mit 31,5 km eventuell kündigen und wie?

freue mich um eine antwort!


Antwort geschrieben am 01.03.2011 21:07:48
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Vertrag ist soweit nicht zu beanstanden. Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren ist auch angemessen und jedenfalls nicht zu beanstanden.

Auch die Regelungen zur Kündigung sind nicht zu beanstanden.

Sie können während der Laufzeit nicht ordentlich kündigen, sondern nur aus einem der genannten Gründe, also bei Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug.

Ist man nur vorübergehend krank, kann man aussetzen und die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dann entsprechend nach hinten heraus.

Weiterhin kann man außerordentlich kündigen, wenn man umzieht. Dabei gibt es eine Entfernungsgrenze.

Die Rechtsprechung zieht hier auch die Grenze bei 25 bis 30 km.

Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93).

Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung" zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).

Daher sind Sie mit mehr als 30 km auf der sicheren Seite und können den Vertrag außerordentlich kündigen. Da Sie schon gekündigt haben, bekräftigen Sie die Kündigung und zahlen für das letzte halbe Jahr auch nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.03.2011 21:11:10

wie geht man bei der kmzählung aus? von meiner straße zu der straße des fitnessstudios oder nur von ortskern zu ortskern?


vielen dank schonmal im vorraus! ich wünschte ich hätte mich früher an sie gewandt!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.03.2011 21:13:20

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Man misst sozusagen von Tür zu Tür.

Wenn ich Ihnen bei der Kündigung bzw. deren Bekräftigung helfen soll, melden Sie sich gern per Email oder Telefon.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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