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Frage geschrieben am 10.09.2008 23:07:00

Kündigung DSL wg. Umzug

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3655
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir gehen über ein DSL-Komplettpaket von 1&1 ins Internet. Weiterhin telefonieren wir ebenfalls über dieses Paket. (Surf & Phone 2000). Vertragslaufzeit bis 25.09.2009.
Nun ziehen wir um. Am neuen Wohnort ist nur noch DSL mit einer Bandbreite von 768 Bits verfügbar. Wir möchten den Vertrag daher gerne kündigen und auf Kabel-Internet umsteigen.
1&1 kann den vorhandenen Vertrag nicht weiterführen uns bietet uns stattdessen Verträge mit "bis zu 2.000 kBits/s" bzw. bis zu "6.000 kBits/s" an. Dies sehen wir als arglistige Täuschung an, da sogar laut 1&1 Hotline ja nur 768 Bits verfügbar sind. Aus Erfahrung wissen wir außerdem, dass Internettelefonie mit 768 Bits nicht wirklich funktioniert.

Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen?

Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.9.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.09.2008 00:31:02
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn 1&1 Ihnen tatsächlich nicht die Bandbreite 2000 liefert. Sie sollten auf keinen Fall einen neuen Vertrag mit "bis zu" 2000 abschließen, da 768 eben unter "bis zu" fällt. Statt dessen sollten Sie umziehen und 1&1 auffordern, 2000 zu liefern. Wenn statt dessen nur 768 geliefert werden, haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen.
Alternativ können Sie bereits bei Umzug unter Hinweis auf die Hotline kündigen, allerdings riskieren Sie dann, daß 1&1 doch 2000 liefern kann und Ihre Kündigung unbegründet ist.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.09.2008 05:52:57

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Auch im bestehenden Vertrag steht unter Eigenschaften:
Bandbreite: max. 2.000kBits/s.

Da am alten Wohnort DSL mit dieser Bandbreite vorhanden ist haben wir natürlich auf so kleine Worte wie das "max." nicht geachtet.

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Händel


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.09.2008 02:34:45

Sehr geehrte Ratsuchende,

in diesem Fall rege ich an, den gesamten Vertrag einem Anwalt vorzulegen, damit dieser umfassend beurteilen kann, welche Bandbreite Ihnen garantiert wurde.

Natürlich können Sie auch versuchen, den Vertrag einfach mit Hinweis auf die reduzierte Bandbreite zu kündigen und dann abwarten, ob der Provider die Kündigung akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber
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