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Frage geschrieben am 22.03.2011 16:02:10

Küchenkauf Messe Lösungsvorschläge, um Vertrag zu lösen

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1272
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
trotz ansonsten immer größter Vorsicht und genauem Vergleichen bei Neuanschaffungen haben wir auf einer Messe einen Küchenvertrag mit festem Meterpreis unterschrieben.

Im Vertrag wurde vom Verkäufer „Fabrikat A. Modell W1 Preisgruppe 1 Front nach Katalog" festgehalten mit der mündlichen Zusicherung, dass wir jederzeit das Fabrikat ändern können zu dem uns zugesicherten Preis pro laufendem Meter von 895,00 €.

Auf meine Rückfrage, ob der Hersteller fest steht, meinte der Verkäufer, dass wir da ganz offen seien und jedes Fabrikat nehmen könnten, das das Küchenstudio anbietet, er schreibt einfach mal A. in den Vertrag, da das ein hochwertiger Küchenhersteller sei und wir somit noch alle Freiheiten hätten und er einfach irgendetwas in den Vertrag schreiben muss. Lediglich die Preisbindung in Gruppe 1 stehe fest. Wörtlich hatte der Verkäufer gesagt: „Suchen Sie sich nur das Beste aus, das sie in der Küche haben wollen, der Preis steht auf jeden Fall fest."

Nun waren wir in dem Küchenstudio, das sich auf dem Messestand präsentiert hat und haben uns die Küchenmodelle angeschaut. Dabei hat uns am besten das Fabrikat B. gefallen. Daraufhin meinte der Inhaber des Küchenstudios, dass dann der laufende Meterpreis aber um 150,00 € steigt! Auf unsere Aussage hin, dass uns zugesichert wurde, dass wir jeden Hersteller wählen können ohne Preisveränderung meinte der Küchenstudioinhaber, dass da der Verkäufer es wohl unterlassen hat, uns über die höheren Meterpreise aufzuklären. Nur können wir natürlich nicht beweisen, dass die Aussage mit dem Festpreis für jeden Hersteller gilt. Wir sind über diese Machenschaften so verärgert, dass wir nun versuchen, für uns die beste Lösung zu finden.

Berechnet sind im Vertrag 7,95 laufende Meter x 895,00 € = 7.115,25 €, abzüglich einer Wand, an der keine Oberschränke angebracht werden können, dafür werden 2,75 m x 215,00 € gutgeschrieben, das entspricht einem Betrag von 591,25 €. Hinzu kommt die Montage mit 1.113,00 €, Gesamtsumme also 7.637,00 €. Anzahlung in Höhe von 1.400,00 €, zu zahlen in vier Wochen.

Unter Vertragsbedingungen steht: „Berechnet wird die tatsächlich benötigte Menge an Küchenmöbeln, zentimetergenau nach Aufmaß, auf der Grundlage der Rückseite der Unterschränke von Wandecke zu Wandecke. Fehlende oder zusätzlich benötigte Möbelteile werden im gleichen Preisverhältnis als Minder- oder Mehrmengen gutgeschrieben bzw. berechnet." Weiter unten steht dann noch: „Ich/Wir bestätige/n, dass mündliche Nebenabsprachen nicht getroffen wurden."

Nun unsere Überlegungen:
1. Uns wurde gesagt, dass wir mindestens drei Meter Küche planen müssen, um in den Vorteil des Messeangebots zu kommen. Das steht aber in keinem Teil des Vertrags. Und da wir an keine mündlichen Nebenabsprachen gebunden sind wäre es möglich, nun einfach nur einen Meter Küche (ohne Oberschränke) zu bestellen? Dann wäre unser Schaden bei 680,00 €. Oder eben auch nur ein Schränkchen mit 60 cm, Begründung, dass uns das Fabrikat A. nicht zusagt? (Die im Vertrag festgelegten Metermaße unserer Küche sind nur geschätzte Maße, da wir die genauen Maße auf der Messe nicht dabei hatten und da wir zwei Planungsvarianten mit L- oder U-Form besprochen haben, also alles ganz unverbindlich).

2. Unsere andere Überlegung ist, ob wir drei Meter Küche bestellen für 680,00 €/Meter (wieder ohne Oberschränke) und dafür dann eine Auftragsbestätigung mit den richtigen Maßen verlangen. Danach treten wir von dem „neuen" Vertrag zurück und zahlen dafür einen Schadensersatz (hier ist im Vertrag nichts geregelt, aber wir gehen von 20-30 % aus) auf den neuen Preis. Oder gilt dann immer noch der Preis laut Kaufvertrag?

Das Küchenstudio ist bisher für uns in keiner Weise tätig geworden, so dass hier noch keine Kosten entstanden sind.

Noch zur Info: Der Vertrag wurde lediglich von meinem Mann unterschrieben, würde ich als seine Ehefrau dann als Zeugin ausreichen?

Ich hoffe, dass wir eine positive Antwort von Ihnen erhalten um endlich mal wieder eine Nacht lang durchschlafen zu können!

Im Voraus schon vielen Dank!



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