Körperverletzung nach beobachteter Nötigung
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nacht vom vergangenen Donnerstag auf Freitag (06-07.01.11) ging ich mit einem Freund, nach Besuch einer privaten Veranstaltung, in die Stadt mit der Absicht noch etwas zu essen.
Während wir dann also genüßlich unseren türkischen Snack aßen, kam es neben uns zu einer Auseinandersetzung eines Paares. Der Mann, drückte sie an ein Schaufenster, berührte sie intim und versuchte mit Äußerungen wie "jetzt hab dich nicht so" ihm etwas Zuneigung zu schenken.
Die Frau reagierte darauf mit "nein Schatz, nein, lass mal lieber weitergehen .."
Daraufhin stellte ich den Kerl zur Rede und sagte ihm dass man so nicht mit Frauen umginge.
Während die Frau noch versuchte ihren Freund zum Weitergehen zu bewegen war es für ihn von größerem Interesse es drauf ankommen zu lassen.
Als ich dann seiner Bitte zu ihm zu kommen nachging, kam er mir direkt bedrohlich nahe, woraufhin ich ihn von mir wegdrückte und mit tiefgehaltenen Händen gestikulierte er solle sich doch beruhigen ..
Es folgte seinerseits ein Faustschlag, der mich, wohl auch Aufgrund meines Alkoholpegels (~1,2‰ - polizeilich ermittelt) an der Braue meines linken Auges traf.
Da ich Kampfsport trainiere ließ mich dies erstmal relativ unbeeindruckt und brachte mich nicht von der Spur ab ihn beruhigen zu wollen.
Als er dann aber abermals auf mich zukam und zum Schlag ausholte, gab ich ihm eine rechte Gerade, woraufhin er zu Boden stürzte und an der Lippe blutete.
Zu allem überfluß kam dann noch die Frau auf mich zu, die ich ja zu Schützen beabsichtigte und gab mir eine Ohrfeige, ich habe ja ihren Freund geschlagen, was mir denn einfalle ect.
Sowohl mein Bekannter als auch Passanten beobachteten dies. Ein Passant kam zu uns und Versuchte seinerseits die Situation zu beschwichtigen. Das ging dann hin und her, von Entschuldigung, über weinen bis hin zu erneuten Aggressionen. Der "Drohung" die Polizei zu bemühen stimmte ich gelassen zu.
Der Passant wirkte auf ihn ein, er solle mal über sich nachdenken, Polizei gäbe ja nur Ärger ect, was er im ersten moment auch einsah.
Wir gingen dann weiter unseres Weges, im glauben es wäre jetzt ohne Bemühungen der Staatsmacht vom Tisch.
An der nächsten Straßenkreuzung bat ich Passanten um eine Zigarette und schilderte Ihnen die Situation.
Kurz darauf kamen die Beiden Täter wieder um die Ecke, gefolgt von drei Streifenwagen aus der anderen Richtung.
Ich gab mich den Beamten sofort als "Täter" zu erkennen, machte meine Ausführen ect.. Sowohl meine Verletzungen als auch die des Opfers wurden fotografiert.
Zeugen wurden vernommen, Personalien aufgenommen usw.
Einer der Beamten fragte mich ob ich Strafantrag stellen möchte, was ich mit der Erklärung dass ich Student und frischgebackener Papa sei, demzufolge das Geld noch nicht aus der Steckdose fließe verneinte und unter ein Formular mein Otto setzte.
Nun, bitte entschuldigen Sie die notwendigerweise etwas länger geratene Situationsschilderung, meine Fragen:
- Wie wird dieser Verzicht in meiner Strafsache gewertet bzw. war es sinnvoll ?
- In der Situation erklärte ich dem Beamten noch ich möchte meine Unterschrift gerne mit "unter Vorbehalt" editieren, was er als nicht möglich verweigerte.
--> Kann ich diese Erklärung in Anlehnung an meinen Alkoholspiegel widerrufen ?
Zu guter Letzt, kann ich als Beschuldigter ein Ahäsionsverfahren beantragen und wenn ja, wie stehen meine Chancen auf Schmerzensgeld gegen die beiden Täter.
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,
mit freundlichem Gruß
Körperverletzung Nötigung









