Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 18.04.2011 11:19:12

Können Fahrtzeiten 100% als Arbeitszeit angerechnet werden?

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1688
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 86 weitere Antworten zum Thema Arbeitszeit.
Hallo,

folgende Situation...

Wir haben eine Tablefitting Firma, das bedeutet wir bringen neues Tuch an bereits stehende Billardtische an und verkaufen auch Tische, sprich wir liefern sie. Da wir das Europaweit machen (wir sitzen in Dresden) haben wir oft lange Fahrtwege wie in die Schweiz, Österreich, Kroatien, usw.

Unser Monteur ist der Meinung das er für diese Fahrtzeiten bis zum Kunden vollen Stundenlohn verlangen kann.

Ist das richtig?

Oder gibt es einen fest geregelten Prozentsatz den er in diesem Fall beanspruchen könnte?

Bisher haben wir es so gemacht das wir die Fahrtzeiten zur Hälfte berechnen - sprich, wenn er 6 Stunden Auto fährt bekommt er 3 Stunden als Arbeitszeit berechnet. Zusätzlich bekommt er für die Tage an denen er übernachten muss einen Spesensatz bezahlt. Hotel und Benzin, sowie Auto geht alles auf unsere Kosten. Er bekommt ein festes monatliches Gehalt.

Sein Argument ist (ich zitiere wörtlich): Das wäre ja sonst meine Freizeit, die muss ich doch nicht für die Firma opfern!?

Hat er Recht? Was machen?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

Grüße


Antwort geschrieben am 18.04.2011 11:43:49
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Nach dem Arbeitszeitgesetz sind Fahrtzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück als Ruhezeiten zu rechnen, das gilt auch für Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit.

Es gibt jedoch auch andere Fälle, in denen Dienstreisen vergütet werden. Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz sind möglich durch Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie arbeitsvertragliche Regelungen.

Die Fahrzeit auf Dienstreisen brauchen Arbeitgeber bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit (8 Std. - 10 St.d höchst.) allerdings nicht zu berücksichtigen.

Anders als bei Vollarbeit oder Bereitschaftsdiensten, bei denen er sich an einem vorgegebenen Ort zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereithalten muss, hat es nämlich grundsätzlich der Arbeitnehmer auf Dienstreisen selber in der Hand, ob er während der Fahrt arbeitet oder nicht, wann er Paausen macht etc.

Letztlich sollte aber die (tarif-)vertragliche regelung dahingehend geprüft werden. Zudem zahlen Sie ja auch die Hälfte, was zulässig sein sollte, jedenfalls nach meiner ersten vorläufigen Einschätzung.

Vor diesem Hintergrund meine ich, dass hier keine weiteren Vergütungszahlungen erfolgen müssen, ich rate Ihnen aber dringend an, diese Einzelfallumstände genau prüfen zu lassen, da dieses für die Zukunft von Ihrem wirtschaftlichen Interesse sein sollte.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

91
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fahrtzeiten   100%   Arbeitszeit   angerechnet   werden?