Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 112 weitere Antworten zum Thema Käufer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem einen Saeco Kaffeeautomaten bei eBay versteigert. Dieser war einige Jahre bei mir im Einsatz. Im Jahr 2008 wurden einige Reperaturen durchgeführt.Dies und die Rechnung über 250,00€ habe bei der Auktion aufgeführt.
Vor der Versteigerung wurde die Maschine von mir und meiner Lebensgefährtin gereinigt und auf alle Funktionen hin überprüft.Wahrheitsgemäß habe ich alle wichtigen Details in der Auktion angegeben.
Der Versand erfolgte in Originalverpackung als versichertes Paket mit DHL.
Nach 2 Tagen meldete sich der Käufer und behauptete das einige Funktionen des Menü nicht aufrufbar sind.Sein Nachbar hätte das Paket angenommen und diesen Mangel gleich festgestellt.
Auch eine Saeco Vertragswerkstatt hätte bestätigt das, dass untere Bedienfeld nicht funktioniert.
Der Käufer fordert das ich die Maschine gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehme ansonsten erstattet er angeblich eine Anzeige wegen Betrug gegen mich.
Wie soll ich mich da verhalten?
Antwort geschrieben am 12.09.2010 11:05:13
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie beim Verkauf über eBay wie üblich die Gewährleistung ausgeschlossen haben. Auf dieser Grundlage könnte der Käufer Sie nur dann haftbar machen, wenn er beweisen könnte, dass der Kaffeeautomat mit einem Mangel behaftet ist und dieser Mangel bereits vorlag, als das Paket dem Transportunternehmen von Ihnen zum Versand übergeben wurde. Der Käufer müßte Ihnen in diesem Zuge auch beweisen, dass Sie den Mangel kannten und arglistig verschwiegen haben, was diesem angesichts Ihrer Schilderung nicht gelingen dürfte, zumal Ihre Lebensgefährtin als Zeugin für die Funktionsfähigkeit des Artikels bei Versand zur Verfügung steht.
Der Käufer wird also das Vorliegen eines Mangels bereits vor Versenden und Ihre Kenntnis von diesem etwaigen Mangel bzw. Ihr arglistiges Verschweigen wohl nicht beweisen können. Ab der Übergabe an das Transportunternehmen haftet beim Versendungskauf dann grundsätzlich der Käufer allein gemäß § 447 I BGB. Daher käme allenfalls noch in Betracht, dass der Käufer sich auf einen Transportschaden beruft und sich (dann eventuell mit Ihrer Hilfe) an das Transportunternehmen wendet. Dieses müßte dann den Schaden ersetzen.
Sie sind dem Käufer gegenüber hier jedenfalls nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Übernahme irgendwelcher Kosten verpflichtet. Hier ist vielmehr zunächst das Transportunternehmen zu verständigen. Da das Risiko des Versendens hier der Käufer trägt, hat dieser sich insofern auch selbst um das weitere Vorgehen zu kümmern.
Sie sollten daher gegenüber dem Käufer im Ergebnis jedwede Haftung ablehnen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und wünsche ansonsten noch ein schönes verbliebenes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joschko direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
Käufer hat Artikel in Reparatur gegeben und fordert von mir diese zu übernehmen
Ebay Auktion gelöscht - Käufer unerlaubt aus Ausland
ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere
Ebay Kauf gewerblicher Händler Ware defekt keine Reaktion vom Verkäufer
E-Bay Käufer hat ohne Absprache Paket unfrei zurückgeschickt
Ebay Auktion gelöscht - Käufer unerlaubt aus Ausland
ebay World Of Warcraft Account über ICQ gekauft - Verkäufer verkauft an andere
Ebay Kauf gewerblicher Händler Ware defekt keine Reaktion vom Verkäufer
E-Bay Käufer hat ohne Absprache Paket unfrei zurückgeschickt
