Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 112 weitere Antworten zum Thema Käufer.
Ich habe eine Festplatte und einen DVD-Brenner bei eBay versteigert. Beides wurde vom gleichen Käufer ersteigert. Ich habe die Ware umgehend nach Zahlungseingang verschickt.
Nach 10 Tagen hat mich der Käufer angeschrieben, dass der Brenner defekt sei und die Festplatte nicht die angegebene Größe hat. Beim Brenner hatte ich Ihm nach mehreren Mails eine Rücknahme aus Kulanz eingeräumt. Bei der Festplatte hatte ich Ihm mehrfach geschrieben, dass ein Treiberproblem vorliegt und deshalb nicht die richtige Größe angezeigt wird und ich deshalb eine Rücknahme abgelehne.
Er verlangte von mir 50% der Gesamtkosten für diese beiden Artikel und eine Rücksendung kam für Ihm nicht in Frage, da es zu aufwändig wär. Dieses hatte ich abgeleht. Indirekt drohte er mit einer negativen Bewertung. Schließlich warf er mir bei dem Brenner vor diesen vorsätzlich defekt verschickt zu haben und bei der Festplatte sogar manipulation an dem Gerät vor.
Dieses hatte er auch in der Bewertung so verfasst.
Habe ich irgendeine Möglichkeit diese Bewertungen wieder löschen zu lassen?
Antwort geschrieben am 06.10.2010 23:26:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können diese Bewertungen löschen lassen, indem Sie den Käufer auf Unterlassung und Löschung der Bewertungen verklagen und im Erfolgsfall das Urteil bei eBay einreichen.
Um dies zu erreichen, müssen Sie allerdings beweisen, dass die Festplatte und der DVD-Brenner beim Eintreffen derselben beim Käufer in dem beschriebenen Zustand waren. Dies jedoch ist nahezu unmöglich, wenn Sie bei Versand keinen Zeugen anwesend hatten.
Der von Ihnen genannte Link führt zu einer gelöschten Auktion, bitte teilen Sie kurz mit, ob Sie die Versteigerung gewerblich oder privat durchführten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.10.2010 23:37:12
Es ist eine Privatauktion.
Beim Brenner war ich ja bereit ihn wieder zurückzunehmen und sogar die Kosten zu erstatten, wenn er wirklich defekt wär. Die Festplatte ist meiner Meinung sehr wohl völlig in Ordnung, da er die Platte Inbetriebnehmen konnte und sich nur aufgeregt hat, dass die reelle größe Ihm zu klein ist, was aber eindeutig an seinem System liegt.
Es ist eine Privatauktion.
Beim Brenner war ich ja bereit ihn wieder zurückzunehmen und sogar die Kosten zu erstatten, wenn er wirklich defekt wär. Die Festplatte ist meiner Meinung sehr wohl völlig in Ordnung, da er die Platte Inbetriebnehmen konnte und sich nur aufgeregt hat, dass die reelle größe Ihm zu klein ist, was aber eindeutig an seinem System liegt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.10.2010 23:45:53
Sehr geehrter Ratsuchender,
durch die neuen Informationen ändert sich meine Antwort nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
durch die neuen Informationen ändert sich meine Antwort nicht.
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Robert Weber
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