Frage geschrieben am 30.03.2005 19:31:00

Betreff: Kündigung nach Elternzeit


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 34548
Im Juni 2005 endet meine dreijährige Elternzeit. Davor war ich zwei Jahre in einem Betrieb mit 500 Mitarbeitern beschäftigt. Im Oktober 2004 hat mein Arbeitgeber bereits bei mir angefragt, ob und wie ich nach meiner Elternzeit wieder bei ihm arbeiten möchte. Ich habe ihm da mitgeteilt, dass ich nur noch in Teilzeit arbeiten kann und will. Mein Arbeitgeber versprach mir zu prüfen ob es eine Teilzeitstelle für mich gibt. Da ich daraufhin bis März nichts mehr von ihm gehört habe und meine dreimonatige Frist im März ablief, habe ich bei meiner Firma nochmals nachgefragt. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass man mir keine Teilzeitstelle anbieten kann und schickte mir einen Aufhebungsvertrag zu mit der Bitte diesen zu unterschreiben. Diesen habe ich aber nicht unterschrieben, da ich vom Arbeitsamt erfuhr, dass ich dann für das Arbeitslosengeld erstmal "gesperrt" werde. Diese Auskunft habe ich auch meiner Firma mitgeteilt und gefragt wie es jetzt weitergeht. Als Antwort bekam ich, dass ich dann eine Kündigung bekomme und ich diese nächsten Montag in der Firma unterschreiben soll. Ausserdem fragte man mich auch gleich, ob ich diese Kündigung auch annehmen werde!
Nun meine Fragen:
Darf mir mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen - evtl. dann mit Datum Ende der Elternzeit?
Soll ich eine Kündigung vorab prüfen lassen?
Kann ich eine Abfindung verlangen und wenn ja wie kann ich diese einfordern?
Wie soll ich mich jetzt meinem Arbeitgeber gegenüber weiter verhalten?


Antwort geschrieben am 30.03.2005 20:16:43
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender, es gibt während der Elternzeit ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Es gilt unabhängig von der Dauer der Elternzei............

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Ich bin wirklich froh gefragt und eine so ausführlich und gute Antwort bekommen zu haben,


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