Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 13.02.2009 14:03:42

Kündigung der Funktionszulage

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3471
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1441 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Ich bin seit dem 01.06.1990 als Rettungsassistent beschäftigt.
Dann wurde die Funktion des Personalverantwortlichen ausgeschrieben, wofür ich ausgewählt wurde. Seit ca. 2 Jahre führe ich die Funktion (Leiter personelle Ressourcen) mit einem Zeitaufwand von ca. 12 Stunden die Woche durch. Dafür erhalte ich inzwischen eine monatliche Zulage von 280 Euro. Bis Ende Dezember 2008 war ich im Betriebsrat, als stellv. Betriebsratsvorsitzender tätig.
Nun hat sich die Geschäftsführung überlegt, dass sie eine Umstrukturierung vollzieht und deshalb die Funktion einen anderen Mitarbeiter im Betrieb übertragen will. Das ganze soll ohne Ausschreibung geschehen. Dieser Mitarbeiter ist bis jetzt mein Abwesenheitsvertreter. Da mein Abwesenheitsvertreter und auch ein Geschäftführer den Dienstplan ohne meine Kenntnis öfters verändert haben, hatte ich seit fast 8 Monate um eine Klärung gebeten. Das soll doch nun am kommenden Montag geschehen, wo ich über die Umstrukturierung informiert werden soll. Da ich dann laut Direktionsrecht die Funktion nicht mehr ausführe, soll die Zulage sofort gestrichen werden. Wenn ich damit Einverstanden bin, wird sich mein Arbeitgebr bereit erklären, dass ich auch in Zukunft meine Nebentätigkeit weiterhin durchführen darf.




Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 13.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.02.2009 16:16:19
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Grundsätzlich ist es möglich sich mit dem Arbeitnehmer auf ein niedriges Gehalt zu einigen.

1. Liegt eine Tarifbindung nicht vor und stützt sich der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers allein auf den Arbeitsvertrag, dann können die Arbeitsvertragsparteien die Reduzierung der Vergütung (auf Dauer oder zeitlich befristet oder auf einzelne Vergütungsbestandteile (Funktionszulage) beschränkt) einvernehmlich im Wege des Änderungsvertrages kürzen.

2. Sind Sie mit der Kürzung nicht einverstanden, besteht seitens des Arbeitsgebers nur die Möglichkeit einer (Änderungs-)kündigung. Bei dieser Änderungskündigung handelt es sich um eine herkömmliche Kündigung mit dem Angebot zum Abschluss eines sich anschließenden Arbeitsverhältnisses.

An die Änderungskündigung werden die gleichen Anforderungen wie an eine Beendigungskündigung gestellt.

Einhaltung der Kündigungsfrist (will der Arbeitgeber die Gehaltsreduzierung fristlos oder unter Abkürzung der maßgebenden Kündigungsfrist erreichen, wäre ein wichtiger Grund darzulegen, der die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Beachtung der gesetzlichen Schriftform;

Beachtung des Sonderkündigungsschutzes (Schwerbehinderte, werdende Mütter, Elternzeitler, etc.);

Beachtung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben. Bei Fragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung der Funktionszulage | Gesamtbewertung: 3.6/5 | Datum: 2009-02-15
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

91
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kündigung   Funktionszulage