Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.02.2009 16:58:34

Kündigung Zeitschriften-Abo

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5520
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Ich habe ein Zeitschriften-Abo (großes deutsches Nachrichtenmagazin) fristgerecht im Herbst vergangenen Jahres zum Ende 2008 schriftlich gekündigt. Dennoch kam eine Folgerechnung für 2009. Auf meine Nachfrage hieß es jetzt, die Kündigung liege nicht vor und das Abo habe sich automatisch verlängert. Eine Kündigung sei erst wieder zum Jahresende 2009 möglich.
Ich habe das betreffende Schreiben natürlich noch auf dem PC und bin auch sicher, es abgeschickt zu haben (Normalbrief der Post), dennoch kann ich die fristgerechte Kündigung natürlich nicht "beweisen".
Muss ich die Darstellung des Verlages akzeptieren? Das wäre besonders ärgerlich, denn wenn ich dieses merkwürdige Verhalten hätte absehen können, hätte ich die Kündigung damals natürlich per Einschreiben auf den Weg gebracht.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.02.2009 17:40:00
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Wer mittels einfachem Brief eine Willenserklärung (z.B. eine Kündigung) übermittelt, muss den Beweis dafür erbringen, dass dieser Brief dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist. Faktisch wird dieser Beweis natürlich kaum zu erbringen sein. Selbst wenn sich die Absendung des Briefes, z.B. durch Zeugenbeweis, beweisen lassen würde, begründet dies noch keinen (Anscheins-)Beweis dafür, dass der Brief seinen Empfänger auch erreicht hat, da es gewissermaßen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, dass einfache Briefe auf dem Postweg verloren gehen können.

Ihre Erfolgsaussichten, sich gegen die automatische Vertragsverlängerung unter Berufung auf die Kündigung zur Wehr zu setzen, stehen daher leider sehr schlecht.

Ich bedaure, Ihnen keine bessere Miteilung machen zu können und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

38
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kündigung   Zeitschriften-Abo