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Frage geschrieben am 08.08.2010 17:06:43

Kündigung - Urlaub - Urlaubsgeld

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1314
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,

Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:

Urlaub

(1) Herrn xyz steht ein jährlicher Urlaub von 32 Arbeitstagen zu

Bezüge

(2) Ferner erhält Herr xyz Urlaubsgeld in Höhe von 75% seines Gehaltes


Ich habe zum 30.09.2010 gekündigt.

Steht mir der volle Urlaubsanspruch, 32 Tage, zu ?

Steht mir das volle Urlaubsgeld (75%) zu?






Antwort geschrieben am 08.08.2010 17:33:49
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

zu 1:

Sie haben den vollen Urlaubsanspruch von 32 Tagen, da Sie in der zweiten Jahreshälfte ausscheiden, vgl. § 5 BUrlG:

"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer, wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

Der Umkehrschluss aus dieser gesetzlichen Formulierung bedeutet, dass mit dem 01.07. eines Jahres der volle Jahresurlaubsanspruch erworben wird.


zu 2:
Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Wenn in dem Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften über Voraussetzungen des Entstehens und/oder Rückzahlungsverpflichtungen im Falle einer Kündigung enthalten sind, ist davon auszugehen, dass mit dem vollen Urlaubsanspruch auch der Anspruch auf das volle Urlaubsgeld entsteht.


Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.09.2010 09:56:00

Mein Arbeitgeber will mir 29 Urlaubstage gewähren mit folgender Argumentation:

20 Tage gesetzlicher Urlaub

plus

12 Tage : 12 x 9 Arbeitsmonate = 9 Tage; ergibt zusammen 29 Tage.

Hat er damit Recht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.09.2010 09:58:49

Guten Tag,

nein, er hat damit nicht Recht. Sie haben Anspruch auf den vollen Urlaub von 32 Tagen, weil Sie in der zweiten Jahreshälfte ausgeschieden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung - Urlaub - Urlaubsgeld | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-08-08
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