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Frage geschrieben am 08.03.2010 21:12:30

Küchenkauf - Vertrag weicht von mündlicher Absprache ab

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1268
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Eltern haben eine Küche gekauft. Die Planung ist mündlich erfolgt, anschließend erhielten meine Eltern einen Kaufvertrag, den sie unterschrieben haben. Was ihnen dabei nicht auffiel war, dass die Herdplatte zwar wie vereinbart von Siemens war, allerdings eine andere Seriennummer hatte. Dazu muss man sagen, dass meine Eltern bei der Planung sich die Nummern der Geräte nicht aufgeschrieben haben.

Die Küche wurde letzte Woche geliefert. Bei der Lieferung war nur mein Vater zugegen, dem die Abweichung nicht auffiel. Die Küchengeräte wurden bislang nicht benutzt. Meine Eltern haben bei dem Verkäufer, der mit ihnen die Küche geplant hatte, angerufen und gebeten die mündlich vereinbarte Platte zu liefern. Dieser lehnte es ab mit der Begründung, dass sie den Vertrag unterschrieben haben.

Meine Eltern haben die Seriennummer nun geprüft und dabei auch gesehen, dass die entsprechende Platte auf dem Markt deutlich billiger ist, als der Preis, der dafür berechnet wurde. Die gelieferte Herdplatte gehört natürlich zu den einfacheren und damit billigeren Modellen. In dem Vertrag wurden die einzelnen Preise nicht ausgewiesen sondern erst bei der Lieferung. Dabei haben meine Eltern leider auf die Aussage des Verkäufers vertraut, das Möbelhaus habe Vereinbarungen mit den Herstellern und daher auch niedrigere Preise als auf dem Markt.

Und hier meine Frage: Besteht eine Chance kostenfrei die Herdplatte ersetzt zu bekommen?

Viele Grüße


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.03.2010 22:20:43
Rechtsanwalt Marcus Beyer
Jenaer Str.48, 07607 Eisenberg, Tel: 036691 - 6541221, Fax: 036691 - 6541229
Kaufrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Überblick über die rechtliche Lage zu erteilen und kein eingehendes Mandantengespräch ersetzen kann.
Insbesondere kann das Weglassen wesentlicher Angaben das Ergebnis der Rechtsangelegenheit entscheident beeinflussen.

In dem von Ihnen geschilderten Fall hängt die Chance auf kostenfreien Ersatz/ Umtausch der Herdplatte ganz entscheidend davon ab, ob die vom Vertrag abweichende, mündliche Vereinbarung bewiesen werden kann.
Der Grund hierfür ist die Regelung in § 363 BGB. Dieser lautet:
"Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei."

Da die gelieferte Herdplatte mit der im Vertrag beschriebenen übereinstimmt, müssten Ihre Eltern demnach die abweichende, mündliche Vereinbarung beweisen. Dieser Beweis könnte vorliegend durch Beobachter/ Zuhörer des Planungsgesprächs geführt werden, indem diese dann als Zeugen die mündliche Abrede bestätigen könnten. Sofern Ihre Eltern nicht beide den Vertrag unterschrieben haben, besteht auch die Möglichkeit das der "Nicht-Vertragspartner" hier als Zeuge fungiert.

Sollte Ihren Eltern der Beweis der tatsächlichen Vereinbarung gelingen, so können sie im Wege der Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434, 437, 439 BGB Nachlieferung der vereinbarten Herdplatte verlangen. Daneben kommt grundsätzlich auch die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB in Betracht.

Um die Chancen der Beweisführung in diesem Fall genau einzuschätzen, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit dieser Angelegenheit zu beauftragen.


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