Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.03.2009 16:17:26

Juristische Unterstützung bei der Erstellung gewerblicher Websites (ohne Shops)

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1191
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Erstellung.
Als selbstständiger Einzelunternehmer biete ich meinen Kunden die Mitarbeit in Projekten, Beratungstätigkeiten sowie kaufmännische Dienstleistungen an.

Seit kurzem biete ich zusätzlich die Erstellung von gewerblichen Websites an mit der Besonderheit, dass Kunden auf deren ausdrücklichen Wunsch eine juristische Überprüfung dieser Websites vor der Veröffentlichung im Internet bestellen können.
Sozusagen ein "aufpreispflichtiger Service", der zusätzlich zu den Kosten für die Website-Erstellung anfallen würde.

Die Websites sollen speziell für Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende, kleine Firmen und Handwerksbetriebe, aber auch für Ärzte, Heilpraktiker, etc. erstellt werden.

Kunden, die einen regelmäßigen Aktualisierungsservice ihrer Website wünschen, können zwischen verschiedenen Paketen auswählen (von einmal wöchentlich bis einmal monatlich).

Internet-Shops werden bislang noch nicht angeboten, so dass es in erster Linie um Websites mit Firmenprofil, Leistungsumfang, Referenzkunden, Impressum, Haftungsausschluß geht.

Da ich selbst bereits unter zwei Webadressen meine Dienstleistungen anbiete, wären diese möglicherweise ein erster "Versuchsballon" für die Umsetzung der juristischen Prüfung.

Welcher auf Internet-Recht spezialisierte Jurist hätte Interesse an einer derartigen Aufgabe?

Der Einsatz von 20,00 €uro ist selbstverständlich nicht die Bezahlung für die zu prüfenden Websites. Der angemessene Preis könnte m.E. erst nach einer erstmaligen Begutachtung der beiden Websites und die vom Juristen zu erbringenden Arbeiten festgelegt werden. Hier bitte ich um entsprechend aussagekräftige Angebote seitens der interessierten Anwälte/Anwältinnen.



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.03.2009 16:49:26
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Sehr gerne könnte ich Ihnen ein erstes Angebot für die Überprüfungen der Websites machen. Sie können mir die Adressen an die Internet-Adresse: kanzlei@bgmp.de senden.

Generell kann für die Überprüfung ein Stundensatz vereinbart werden oder eine Vergütungsvereinbarung über einen dann feststehenden Betrag getroffen werden.
Vorteil der Gebührenvereinbarung wäre natürlich, dass Sie von Anfang an wüssten, welche Kosten auf Sie zukommen. Auch könnte dann die Schwierigkeit der Überprüfung der jeweiligen Website besser berücksichtigt werden.
Nachteilig wäre hier, dass für jede Website eine eigene Vereinbarung getroffen werden müsste.
Bei einer dauerhaften Zusammenarbeit wäre somit ein Stundensatz sinnvoller.

Wie eine weitere Zusammenarbeit dann aussehen könnte, müsste anschließend geklärt werden.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

20
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Juristische   Unterstützung   Erstellung   gewerblicher   Websites   (ohne   Shops)