ich habe ein großes Problem und hoffe, Sie können mir helfen!
Ich habe gestern mehrere pornographische Webseiten angesurft, auf der junge Mädchen zu sehen waren. Auf den Webseiten stand ein Statement in der Art „all Models have been over 18 years old“, weswegen ich mir auch keinerlei Gedanken zum Thema Legalität gemacht hatte. Die Mädchen sahen teils aus wie ältere Teenager. Ich wusste nicht, dass ich mich damit (Scheinjugendliche/ oder Jugendpornographie??) strafbar mache! Ich war auf der Suche nach normaler „legaler“ Pornographie und nicht nach Kinderpornographie etc.! Ich habe mich einfach durchgeclickt, auf anderen verlinkten Webseiten waren dann aber auch Bilder von vermutlich jüngeren Personen dargestellt; da nur Ausschnitte zu sehen waren, würde ich sie auf vielleicht 15 Jahre schätzen. Zwar standen dort auch die Statements, aber da wurde mir ziemlich mulmig, ich bin rausgegangen und hab bei Wiki und Google etwas über Jugendpornographie / Scheinjugendliche gelesen!
Trotzdem hatte ich die Seite ja aufgerufen und war viele Clicks online! Ich habe jetzt unglaubliche Angst wegen Kinderpornographie/ Jugendpornographie angezeigt, verhaftet etc. zu werden!
Habe ich mich damit eindeutig strafbar gemacht? Mit was für Strafen müsste ich rechnen? Wie lange würde es dauern bis ich angezeigt werde, bzw. was würde passieren, steht dann eines Tages die Polizei vor der Türe oder erhalte ich Post? Ich habe nichts gespeichert und den Cache gelöscht. Muss zur Straftat ein gespeichertes Bild auf dem PC liegen? Wie wahrscheinlich ist es, dass ich angezeigt werde? Ich würde die Webseite auch der Polizei melden, wenn ich damit nicht vielleicht alles ins Rollen brächte! Würde ich bei einer Hausdurchsuchung, die in solchen Fällen ja scheinbar geschieht, auch wegen z.B. vorhandenen Raubkopien angezeigt?
Vielen Dank
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.02.2009 16:32:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Tel: 0821 - 4530333, Fax: 0821 - 4530334
Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 155
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich käme hier die Vorschrift des § 184c Abs. 4 StGB in Betracht. Sanktion wären hiernach Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nach Ihrer Schilderung scheint mir eine Strafbarkeit nicht gegeben. Letztlich ist eine vorsätzliche Tatbegehung notwendig. Sie sind hingegen zufällig auf den bezeichneten Seiten gelandet, zumal ist unklar ob die Photos dort ein tatsächliches Geschehen wiedergeben. Nach Ihren Angaben wurden auch auf diesen Seiten die Darsteller als über 18 Jahre alt deklariert.
Die Reinigung Ihres PC’s ist richtig. Grundsätzlich ist es möglich den Anschluss (samt Inhaber) anhand der IP Adresse zu ermitteln. Dann müsste eine entsprechende Logdatei mit den gespeicherten IP Adressen zur Auswertung vorhanden oder eine anderweitige Überwachungsmöglichkeit gegeben sein. Sofern Sie über legale Seiten gesurft sind und sich nicht in die Untiefen von illegalen Internetseiten begeben haben, sehe ich hier kein Problem.
Zu Ihrer weiteren Frage. Im Rahmen einer legalen Hausdurchsuchung entdeckte Zufallsfunde können grundsätzlich gegen Sie verwendet werden.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
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