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Jugendarrest vermeiden - mündliche Anhörung vor Verhängung am 10. August


06.08.2012 15:08 |
Preis: 25,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Neubauer


| in unter 2 Stunden

Guten Tag, Ich bin 19 Jahre alt und wurde aufgrund von Leistungserschleichung zu 25 Sozialstunden verurteilt. Doch da ich in meiner Ausbildung während dieser Zeit zu Überstundenstunden gedrängt wurde und ich am wochenende meinen Nebenjob nachkommen musste um Schulden begleichen zu können, hatte ich keine Zeit um die Sozialstunden ableisten zu können. Nun ist die Zeit in der ich sie hätte ableisten sollen vorbei, und ich bekam einen Brief vom Amtsgericht.

In dem steht, dass meine mündliche Anhörung Freitag früh den 10. August 'stattfindet' um dort meine Jugendareststrafe auszumachen.

Natürlich hab ich darauf nur wenig Lust, vor allem weil ich mein Leben so Langsam wieder auf die Reihe bekommen habe und eine "Haftstrafe" nur Stress in meiner Beziehung und Familie bringen würde. ich würde lieber nochmal eine chance bekommen stunden (von mir aus auch mehr, habe gerade urlaub) abzuleisten oder eine geldstrafe zu zahlen. ist das möglich??
06.08.2012 | 16:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Neubauer
33 Bewertungen
Sehr geehrter Ratssuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Ihnen gemäß § 10 JGG als Weisung auferlegt wurde, 25 Stunden Arbeitsleistungen zu erbringen.

Das Gericht kann grundsätzlich nach § 11 Abs. 3 S. 1 JGG dann Jugendarrest verhängen, wenn der Jugendliche den zuvor auferlegten Weisungen schuldhaft nicht nachkommt. Hierzu hat das Amtsgericht den Anhörungstermin anberaumt.

In der Regel soll die Verhängung des Jugendarrestes ein Druckmittel darstellen, den Jugendlichen dazu zu bewegen, die Sozialstunden abzuleisten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch die Verbüßung eines Jugendarrestes die Sozialstunden nicht abgegolten sind; diese müssen vielmehr grundsätzlich weiterhin abgeleistet werden.

Ob Ihre Argumentation, sie hätten „keine Zeit gehabt, die Sozialstunden abzuleisten" letztlich dem Gericht ausreicht, um ein Verschulden auszuschließen, vermag ich ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht zu beurteilen, zumal Sie bei beruflichen Problemen (Überstunden während Ihrer Ausbildung) auch um einen Aufschub der Sozialstunden hätten bitten können.

Sie sollten vorliegend UMGEHEND (am besten heute – spätestens jedoch morgen) Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe bzw. der Stelle aufnehmen, bei der Sie die Sozialstunden hätten ableisten sollen und nach Möglichkeit noch in dieser Woche mit der Ableistung der 25 Stunden beginnen. Da Sie mitteilen, derzeit Urlaub zu haben, sollte es Ihnen ggfls. möglich sein, die gesamten 25 Stunden noch vor dem Anhörungstermin am Freitag abzuleisten.

Auch sollten Sie dem Amtsgericht spätestens zum Anhörungstermin eine entsprechende Bescheinigung über die bis zu diesem Zeitpunkt bereits abgeleisteten Sozialstunden vorlegen. Selbst wenn ein Arrest gegen Sie im Termin am 10.08.2012 verhängt werden sollte, könnten Sie diesen immer noch verhindern, indem Sie die gesamten Stunden ableisten. Nach § 11 Abs. 3 S. 3 JGG sieht der Richter von der Vollstreckung des Jugendarrestes ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung des Arrestes der Weisung nachkommt.

Die beste Möglichkeit zur Verhinderung eines Arrestes besteht darin, – wie oben dargelegt – umgehend mit der Ableistung der auferlegten Sozialstunden zu beginnen und eine entsprechende Bescheinigung beim Amtsgericht vorzulegen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Ich weise abschließend darauf hin, dass es durch Hinzufügen und Weglassen wesentlicher Umstände im Sachverhalt durchaus zu einer komplett anderen rechtlichen Bewertung kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Neubauer
Rechtsanwalt


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Neubauer
Bochum

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