Jugendarrest vermeiden - mündliche Anhörung vor Verhängung am 10. August
06.08.2012 15:08 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Neubauer
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Guten Tag, Ich bin 19 Jahre alt und wurde aufgrund von Leistungserschleichung zu 25 Sozialstunden verurteilt. Doch da ich in meiner Ausbildung während dieser Zeit zu Überstundenstunden gedrängt wurde und ich am wochenende meinen Nebenjob nachkommen musste um Schulden begleichen zu können, hatte ich keine Zeit um die Sozialstunden ableisten zu können. Nun ist die Zeit in der ich sie hätte ableisten sollen vorbei, und ich bekam einen Brief vom Amtsgericht.
In dem steht, dass meine mündliche Anhörung Freitag früh den 10. August 'stattfindet' um dort meine Jugendareststrafe auszumachen.
Natürlich hab ich darauf nur wenig Lust, vor allem weil ich mein Leben so Langsam wieder auf die Reihe bekommen habe und eine "Haftstrafe" nur Stress in meiner Beziehung und Familie bringen würde. ich würde lieber nochmal eine chance bekommen stunden (von mir aus auch mehr, habe gerade urlaub) abzuleisten oder eine geldstrafe zu zahlen. ist das möglich??









