Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Jugendamt
Frage geschrieben am 06.10.2004 10:53:00

Jugendamt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3126
ich sollte zu einer ernährungs beratung das dies aber freiwillig ist, wo damit ich auch einverstanden bin, aber ich frage mich könnte das Jugendamt mich mit dem Gericht Drohen ! Und ich bin ja verheiratet aber das Kind ist nicht von meinen Ehemann. kann ich darauf bestehn das mein Ehemann genauso das recht hat mit zu reden den das jugendamt will dieses nicht, aber ich möchte gerne darauf bestehn den er kümmert sich genau so und der Vater ja gar nicht.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 6.10.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Guten Tag,

den Sachverhalt verstehe ich so, dass sie wegen Ihres nichtehelichen Kindes die Ernährungsberatung aufsuchen sollen, auf Veranlassung bzw. beim Jugendamt. Eine solchen amtlichen Aufforderung müssen Sie zunöächst Folge leisten, wenn ein Termin festgesetzt wurde, müssen Sie diesen wahrnehmen oder vorab verlegen.

Wenn Sie möchten dass Ihr Ehemann, der nicht Kindesvater ist, mitgehen kann bzw. "mitreden" darf, sollten Sie dies zunächst, unter Darlegung Ihrer Gründe, mit dem Jugendamt besprechen, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht nicht.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und´verbleibe

mit freundlichen Güßen

Ralf Thormann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Recklinghausen

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Thormann direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

97
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Jugendamt