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Jobcenter


04.07.2012 18:02 |
Preis: 25,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,

das Jobcenter will mir ab dem 01.12.2012 nur noch 396,00 € für meine Wohnung bezahlen. Meine Miete übersteigt den Betrag um ca. 30 Euro.
Sie haben mir mittgeteilt, das ich beim Vermieter die Miete senken soll(das ist aus meiner Sicht unrealistisch und schaffen von 100 Leuten höchstens 1...) oder umziehen soll. Umziehen kann ich aus familiären Gründen nicht(krankes Familienmitglied) und eine Mietraum für diesen Betrag halte ich für unzumutbar.Dies habe ich dem Amt mitgeteilt, worauf diese gesagt haben, das diese Gründe nicht gerechtfertigt sind.
Meine Frage ist nun, was überhaupt Gründe für eine Überschreitung rechtfertigen und ob es eine Chance gibt, den vollen Betrag zu erhalten?

Grüße aus Berlin


04.07.2012 | 18:53

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1124 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten das Schreiben den Jobcenters anwaltlich prüfen lassen. Für einen 1-Personen Haushalt können die angenommen Unterkunfskosten durchaus angemessen sein . Dieses folgt aus der in Ihrer Stadt geltenden Wohnaufwendungsverordnung.

Es besteht aber auch die Möglichkeit der Überschreitung.Das ist § 6 der geannten Verordnung geregelt. Es kann eine Überschreitung von 10 % angenommen werden, wenn die Einzelfallprüfung der sozialen Situation eine solche rechtferigen. Gründe dafür sind neben einer lagen Mietdauer, einem Lebensalter von über 60-Jahren unter anderem auch sogenannte wesentliche soziale Bezüge. Das kann das kranke Famlilienmitglied sein.

Sie sollten daher ausdrücklich einen Antrag auf Übernahme der tatsächlichen Kosten stellen. Wird dieser abgelehnt sollten die Rechtsmittel einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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