Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Antworten zum Thema Job.
Hi,
ich habe seit über 20 Jahren ein Alkohol Problem. Mal mehr, mal weniger (zeitweise auch gar nicht). Die letzten 5-10 Jahre eher massiv mehr. Ich trinke nur in meiner Freizeit, nur reicht es früh oft nicht, daß der Restalkohol komplett raus ist.
Mein Arbeitgeber hat mir Ende Dezember das Messer auf die Brust gesetzt (da bin ich seit 2 Jahren).
Ich hatte blöderweise (Nachts um 1:00 h - Fernwartung) eine Email raus geschickt, die auf mangelnde Informationsflüsse innerhalb unserer Firma hinweist und ein ganz blödes Bild hinterlassen hat. Zum Glück hat das keine Kreise gezogen (ich hatte meinen Chef entspechend früh informiert, daß ich Mist gebaut habe) und es wurde wohl unter "Feiertagskoller" abgelegt.
Hätte nie passieren dürfen, ist aber passiert.
Ich wurde prompt für 2,5 Wochen in Urlaub geschickt, mit meiner Unterschrift auf dem Urlaubszettel. Mit dem Hinweis, am 16-ten Jan treffen wir uns wieder und wir (die Chefs) wollen eine konkrete Planung, wie das behoben werden kann, sonst Job weg.
Irgendwie war das der Tritt in den Hintern, der schon lange fällig war.
Ich war direkt am nächsten Tag bei der lokalen Suchtberatung und hatte inzwischen einen Termin mit etwas Zeit und es ist klar, das das alles nicht von Heute auf Morgen passieren wird. Da gilt es diverse Anträge auszufüllen, parallel muss ich meinen Hund (mein ein und alles) vernünftig unterbringen. Abklären lassen, ob ich permanent deppressiv bin oder nur depressive Episoden habe und, und, und ....
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Meine eigentlich Frage ist, wie das mit dem Job und einer Therapie aussieht.
Soweit ich bisher gesehen hatte, bin ich während der Entgiftung (2-3 Wochen) schlicht krank geschrieben. Was aber danach für die Therapie? Ich falle dem AG ja aus.
Ich möchte gerne eine Kombi-Therapie machen, also zuerst stationär (wobei ich meinen Hund mitnehmen will - wird 'eh eng), dann weiter ambulant. Rein ambulant habe ich zu viel Angst, daß ich das nicht durchstehe.
Das zieht sich über Monate und ich habe aktuell absolut keinen Plan wie das arbeitsrechtlich aussieht.
Natürlich will ich auf jeden Fall meine Job behalten, nur muss ich auch aus meinem Teufelskreislauf raus.
Ich habe momentan keinen Plan wie ich das auseinander-gefieselt kriege, da ich in einer relativ kleinen Firma arbeite, in der jede Hand zählt und Gehälter nicht für nix bezahlt werden können.
Wenn ich den Job verliere, geht auch die Wohnung flöten und denn geht es ganz ab in den Keller.
D.h. mir wäre geholfen, wenn mir mal jemand erläutern könnte, wie das üblicherweise aussieht und wie das rechtlich aussieht.
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Ansonsten: Ich hatte keine Alk-bedingten Job-technischen Ausfälle. Weder vermehrte Krankheitstage oder irgendwelche Abmahnungen, noch sonst was. Nur kam die Haftungsfrage auf, da ich mit durchaus sensiblen Daten zu tun habe, wobei ich potientiell etwas verbocken könnte.
Mit der Bitte um entspechende Infos,
Marion
Antwort geschrieben am 07.01.2012 02:24:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
Sozialrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 70
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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Ihre Chefs haben offensichtlich noch keine Ahnung von Ihrem Alkoholproblem. Sie haben Missstände in Ihrer Firma angesprochen - wenn auch in möglicherweise unangemessener Art und Weise. Dieser "Feiertagskoller" kann auch durch Überlastung oder eben durch die angeprangerten Missstände hervorgerufen worden sein.
Sie selbst kennen sich natürlich am besten und wenn Sie sich eingestehen, dass Sie alkoholkrank sind ist das schon einmal eine respektable Selbsterkenntnis.
Alkoholsucht ist zunächst eine Krankheit. Ihren Job könnten Sie allenfalls dadurch verlieren, wenn Sie sich trotz nachgewiesener Alkoholerkrankung weigern würden, eine Therapie zu machen.
Wenn ich Sie jedoch richtig verstehe, ist die Therapie und Heilung der Alkoholsucht gerade Ihr größter Wunsch. Eine Kündigung müssten Sie demnach nicht fürchten.
Zudem haben Sie bisher keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gehabt. Übermäßigen Alkoholkonsum in der Freizeit ("Ich trinke nur in meiner Freizeit") kann der Arbeitgeber Ihnen damit auch nicht entgegenhalten.
Beide Aspekte zusammen geben Ihnen eine gut Ausgangslage, um sich gegen den Arbeitgeber im Falle einer ausgesprochenen Kündigung erfolgreich zur Wehr setzen zu können.
Um einen Jobverlust brauchen Sie sich also zunächst keine Sorgen zu machen.
Frage 1:
"Meine eigentlich Frage ist, wie das mit dem Job und einer Therapie aussieht. "
Da Alkoholsucht eine Krankheit ist, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen.
Danach wird von der Krankenkasse in der Regel Krankengeld gezahlt.
D.h. während einer Therapie wären Sie auch finanziell abgesichert ( der Krankengeldanspruch beträgt nach § 47 SGB V 70 % des letzten vollen monatlichen Bruttoeinkommens).
Da es sich hier um eine Frage Ihrer Gesundheit handelt, sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Hausarzt absprechen, um für das Gespräch am 16.01. bestens gewappnet zu sein. Denken Sie weniger an die Firma, sondern mehr an sich und Ihre Gesundheit.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Raphael Fork
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