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Frage geschrieben am 16.12.2011 09:33:53

Jahresrechnung Gasversorger

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 950
Unser Gasversorger verspricht seit August die Erstellung der Jahresrechnung. Schriftlich wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung bereits erstellt ist(im September), was natürlich nicht der Fall war. Dann kam ein E-Mail Anfang Oktober ist die Rechnung fertig...Ergebnis siehe oben.
Auf wöchentliche Nachfragen im "Kundencenter" wird man nur vertröstet und mit fadenscheinigen Argumenten hingehalten.
Daraufhin habe ich mit Einschreiben mit Rückschein eine Nachfrist bis 15.12. gesetzt, die natürlich ohne Erstellung der Rechnung verstrichen ist.
Was kann man weiter tun, mir kommt das ganze sehr uneriös rüber.Kann man fristlos kündigen und wechseln? Die schriftliche Zusage wurde schließlich nicht eingehalten.


Antwort geschrieben am 16.12.2011 10:16:06
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Das Verhalten Ihres derzeitigen Gasanbieters ist zwar sicherlich nicht sonderlich kundenfreundlich, jedoch in rechtlicher Hinsicht auch nicht wirklich problematisch. Denn es gibt kein grundsätzliches Anrecht auf Erstellung einer Jahresabrechnung durch den Kunden bzw. eine entsprechende gesetzlich zwingende Verpflichtung des Versorgers hierzu. Dies ist schlichtweg darin begründet, dass der Versorger schon ein eigenes Interesse an der zeitnahen Erstellung einer solchen Abrechnung hat bzw. haben sollte, anderenfalls dieser keine Forderungen Ihnen gegenüber erheben kann, so dass Ihnen insoweit rechtlich auch erst einmal kein Nachteil entsteht. Aus diesem Grund dürfte nach meiner Einschätzung auch ein fristloses Kündigungsrecht nicht entstehen, da aus den genannten Gründen eben kein gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten des Versorgers vorliegt. Anders wäre dies natürlich dann zu beurteilen, sofern der Gasversorger sich Ihnen gegenüber zu einer Erstellung der Jahresabrechnung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich vertraglich verpflichtet hätte, in diesem Fall könnte dann ein fristloses Kündigungsrecht eben wegen vertragswidrigen Verhaltens eingreifen. Die bloße vfon Ihnen geschilderte Zusage reicht hierfür allerdings noch nicht aus. Unabhängig davon können Sie den derzeitigen Vertrag mit Ihrem Gasversorger aber grundsätzlich auch jederzeit ordentlich kündigen, um zu einem anderen Versorger zu wechseln. Selbst dies muss sogar heutzutage kaum noch zwingend selbst erledigt werden, da die meisten Versorger – sofern Sie bei diesen einfach einen Wechselantrag stellen – die Kündigung beim alten Versorger sowie den reibungslosen Vertragsübergang für Sie in der Regel komplett übernehmen bzw. durchführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


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