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Jahresarbeitsentgeld Bestandteile i.S. GKV


01.01.2011 15:54 |
Preis: ***,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

seid einigen Tagen beschäftigt mich ein mögliches Problem zum Wechsel von der GKV in die PKV.
Nach dem ich zunächst eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalten hatte, dass ich die JAEG seid dem Jahr 2008 regelmäßig überschritten habe, wollte ich zum 1.01.2011 in die PKV wechseln. Vertraglich ist nun auch alles geregelt und die GKV gekündigt und auch bestätigt.

Nun hat mir mein Arbeitgeber aber mitgeteilt, dass der Wechsel doch nicht möglich sei, da nicht alle Gehaltsbestandteile der JAEG angerechnet werden dürften. Das kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor.

Mein Gehalt besteht aus einem Grundgehalt, einem jährlichem Bonus (aufgrund persönlicher Ziele) und einem Dienstwagen nach der 1% Regel. Dann bekomme ich auch noch Spesen die teilweise versteuert werden, sofern es Einsatzorte betrifft die ich über 3 Monate regelmäßig aufsuche.

Angeblich darf jetzt aber nur mein monatliches Grundgehalt der JAEG angerechnet werden. Damit währe ich weiter Versicherungspflichtig. Die Frage ist, stimmt das?

Noch zwei wichtige Infos.
1.) Für meinen Dienstwagen habe ich auch einen bestimmten Betrag meines Bruttolohns verzichtet.
2.) Mein Grundgehalt für das Jahr 2010, würde ohne Bruttogehaltsverzicht > 50.000€ betragen. Mit Bruttogehaltsverzicht liegt es allerdings darunter dafür dann aber mit Dienstwagen. Nimmt man das reduzierte Grundgehalt und den Dienstwagen wieder zusammen, liegt das Einkommen wieder über 50.000€.

Darf ich nun nach aktueller Rechtslage in die PKV wechseln oder bin ich weiterhin Versicherungspflichtig?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Antworten zum Thema:
GKV
01.01.2011 | 17:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
291 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte. Das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:

Maßgeblich zur Bestimmung der Überschreitung der JAEG ist Ihr sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Dieses ist in § 14 SGB IV geregelt.

Unter Arbeitsentgelt sind laut § 14 Abs.1 SGB IV alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung zu verstehen. Zum Arbeitsentgelt gehört:

- Gezahltes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
- Nachtzuschläge (wenn sie über den steuerlichen
Freibetrag liegen),
- Sachbezüge z.B. in Form eines Dienstwagens,
- Vermögenswirksame Leistungen,
- Provisionen,
- Überstundenvergütungen
- Bonus oder Tantiemen

Da Sie mit Grundgehalt und Dienstwagen die JAEG überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Ich wünsche Ihnen für 2011 alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

Nachfrage vom Fragesteller 01.01.2011 | 21:00

Sehr geehrter Herr Rösemeier,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese stimmt mich jetzt zuversichtlicher in die PKV zu wechseln.

Angeblich darf mein Dienstwagen nicht zum JAEG gerechnet werden, da dieser ja über den Bruttogehaltsverzicht nicht kostenlos zur Verfügung gestelllt wird. Wenn ich Sie richtig verstanden habe spielt dies keine Rolle?

Weiter haben Sie auch geschrieben das auch die Bonuszahlung zum JAEG gehört. Mein Arbeitgeber meint, dass dieser nicht hinzugerechnet werden darf, da die Höhe nicht festgeschrieben ist und es keinen Rechtsanspruch auf eine garantierte Zahlung besteht. Auch in einigen Puplikationen wird das so beschrieben. Den Gesetzestext verstehe ich allerdings auch anders nur was stimmt denn jetzt?

Vielen herzlichen Dank und auch Ihnen alles Gute für das Jahr 2011.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.01.2011 | 21:08

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Der Dienstwagen ist eine Entgeltersatzleistung die der Sozialversicherung unterliegt und damit auch zum JAEG zählt. Hierbei spielt der Gehaltsverzicht keinerlei Rolle, sondern lediglich die Höhe der Berücksichtigung des Dienstwagens.

Für die Berücksichtigung der Bonuszahlung ist es ausreichend, dass diese auch im kommenden Jahr zu erwarten ist. Ein Rechtsanspruch muss hierfür nicht bestehen. Zahlt Ihr Arbeitgeber den Bonus künftig nicht mehr, wovon wir mal nicht ausgehen wollen, und Sie fallen dadurch wieder unter die JAEG, greift dann ab diesem Zeitpunkt erst wieder die Pflichtversicherung.

Insoweit ist auch die Bonuszahlung einzurechnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Magdeburg

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