Jahresarbeitsentgeld Bestandteile i.S. GKV
Preis: ***,00 € |
Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
seid einigen Tagen beschäftigt mich ein mögliches Problem zum Wechsel von der GKV in die PKV.
Nach dem ich zunächst eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalten hatte, dass ich die JAEG seid dem Jahr 2008 regelmäßig überschritten habe, wollte ich zum 1.01.2011 in die PKV wechseln. Vertraglich ist nun auch alles geregelt und die GKV gekündigt und auch bestätigt.
Nun hat mir mein Arbeitgeber aber mitgeteilt, dass der Wechsel doch nicht möglich sei, da nicht alle Gehaltsbestandteile der JAEG angerechnet werden dürften. Das kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor.
Mein Gehalt besteht aus einem Grundgehalt, einem jährlichem Bonus (aufgrund persönlicher Ziele) und einem Dienstwagen nach der 1% Regel. Dann bekomme ich auch noch Spesen die teilweise versteuert werden, sofern es Einsatzorte betrifft die ich über 3 Monate regelmäßig aufsuche.
Angeblich darf jetzt aber nur mein monatliches Grundgehalt der JAEG angerechnet werden. Damit währe ich weiter Versicherungspflichtig. Die Frage ist, stimmt das?
Noch zwei wichtige Infos.
1.) Für meinen Dienstwagen habe ich auch einen bestimmten Betrag meines Bruttolohns verzichtet.
2.) Mein Grundgehalt für das Jahr 2010, würde ohne Bruttogehaltsverzicht > 50.000€ betragen. Mit Bruttogehaltsverzicht liegt es allerdings darunter dafür dann aber mit Dienstwagen. Nimmt man das reduzierte Grundgehalt und den Dienstwagen wieder zusammen, liegt das Einkommen wieder über 50.000€.
Darf ich nun nach aktueller Rechtslage in die PKV wechseln oder bin ich weiterhin Versicherungspflichtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
GKV









