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Frage geschrieben am 25.02.2010 10:22:40

Jacken am Arbeitsplatz

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1700
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

mein Arbeitgeber verlegt sein Sitz in ein neues Gebäude. Dort besteht ein neues Standortkonzept das vorsieht, dass jeder MA einen Koffer und ein Schränkchen bekommt wo er seine privaten Sachen lagern kann. Für Jacken steht ein öffentlicher Bereich zur Verfügung wo keine Haftung besteht. Grundsätzlich ist uns untersagt unsere Jacken mit am Arbeitsplatz zu nehmen und es bestehen auch keine Garderobenständer in das Großraumbüro. Auf meine Anzeichen, dass ich das so nicht möchte bekomme ich die Ansage meine Teure Jacke zu knuddeln und in das Schränkchen zu packen.

Ich kann mir nicht vorstellen dass, diese Regelung rechtlich korrekt ist.

Ich bin für jede Antwort dankbar

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 25.02.2010 12:03:20
Rechtsanwalt LL.M. Matthias Kassner
Reinhardtstraße 15, 10117 Berlin, Tel: (030) 48825750, Fax: (030) 48825751
Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht
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Geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Der Arbeitgeber muss Ihnen für Ihre Straßenkleidung eine geeignete Verwahrmöglichkeit bieten.

Dies ergibt sich zum einen aus Nr. 3.3 des Anhangs „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“ der Arbeitsstättenverordnung, in der es heißt:

„Jedem Beschäftigten muss mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, (…)“

Zum anderen ergibt sich dies aus der sogenannten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Kleiderablage muss auch gesichert sein.

Eine bestimmte Größe der Kleiderablage ist nach der aktuellen Rechtslage nicht vorgesehen. Es wäre also im Einzelfall zu klären, ob die Kleiderablage zur Aufbewahrung geeignet ist. Als grobe Richtschnur könnte die für die alte Fassung der Arbeitsstättenverordnung (gültig bis 2004) geltende Arbeitsstättenrichtlinie ASR 34/1-5 dienen, die eine Größe von 600 mm breit, 500 mm tief und 1800 mm hoch vorschrieb.

Wenn Sie Ihre Jacke zusammenpressen müssen, um sie in der Ablage unterzubringen, so dürfte dies jedenfalls dafür sprechen, dass sie keine geeignete Verwahrmöglichkeit darstellt. Ihr Arbeitgeber müsste dann gegebenenfalls größere Schränke bereitstellen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit besten Grüßen

Matthias Kassner
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.02.2010 13:15:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

die von Ihnen angegebene Arbeitsstättenrichtlinie ASR 34/1-5 bezieht sich auf Gewerbeberiebe Betriebe die eine Werkstatt unterhalten. Ich bin angestellt als Sachbearbeiter und sitze immer in ein Büro das als Großraumbüro eingerichtet ist. In diesen Großraumbüro sind auch Kollegen die aus anderern Standorten zusammengelegt worden sind. Ich bitte Sie erneut nachzulesen ob meine Vermutung in Bezug auf die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 34/1-5 zutrifft damit ich weiter Schritte einleiten kann.

Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.02.2010 13:45:48

Geehrter Fragesteller,

die in der von mir zitierten Arbeitsstättenrichtlinie angegebenen Werte können in Ihrem Fall wie gesagt nur als grobe Richtschnur herangezogen werden. Direkt anwendbar sind sie nicht. Da es sich insoweit jedoch um den einzigen Fall handelt, in dem sich der Gesetzgeber Gedanken darum gemacht, wie groß ein Spind sein sollte, könnte diese Regelung zur Bestimmung der Frage, wann ein Spind die geeignete Größe aufweist, als Auslegungshilfe herangezogen werden. Für Ihren Fall geltende, gesetzlich exakt vorgeschriebene Abmessungen gibt es wie gesagt nicht. Im Streitfalle würde ein Gericht die Geeignetheit jeweils nach den Umständen des Einzelfalls bestimmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollte noch etwas unklar geblieben sein, können Sie mich auch unter den in meinem Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen.

Mit besten Grüßen

Matthias Kassner
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Jacken am Arbeitsplatz | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-02-25
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