Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema Strafe.
Ich wurde zu 3 Wochen jugendarrest verurteilt wegen betruges! Wie ich erfahren habe, verjährt dies nach einem jahr! Als ich die strafe anterten sollte, war ich sehr krank! jetzt ist über ein jahr seit dem diese strafe ausgesprochen wurde vergangen, und jetzt stand die polizei vor meiner tür und wollte mich mit dahin nehmen! Dürfen die das jetzt überhaupt noch?????????Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 2.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 02.11.2008 15:28:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Mainzer Strasse 139-141, 66121 Saarbrücken, Tel: 0681-9405552, Fax: 0681-9405549
Kaufrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 109
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vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Gemäß § 87 Abs.4 JGG ist die Vollstreckung des Jugendarrestes UNZULÄSSIG, wenn seit EINTRITT DER RECHTSKRAFT ein Jahr verstrichen ist.
Hier kommt es auf die formelle Rechtskraft an.
Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wurde bzw. wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.
Es müsste also im Ergebnis geprüft werden, ob seit der Rechtskraft des Urteils 1 Jahr vergangen ist.
Wäre dies der Fall, wäre die Vollstreckung unzulässig!
Sie sollten meines Erachtens unbedingt einen Anwalt/ eine Anwältin vor Ort mit der Angelegenheit beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Stiller
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.11.2008 00:17:52
Vilen Dank für ihre Antwort! Meiner meinung müsste es dann klappen! Möchte mich ja nicht vor der strafe drücken, weil ich sie auch verdient habe, aber es wäre mein Beruflicher untergang!
Vielen vielen Dank! werde direkt einen anwalt aufsuchen!
Vilen Dank für ihre Antwort! Meiner meinung müsste es dann klappen! Möchte mich ja nicht vor der strafe drücken, weil ich sie auch verdient habe, aber es wäre mein Beruflicher untergang!
Vielen vielen Dank! werde direkt einen anwalt aufsuchen!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.11.2008 07:37:36
Sehr geehrter Fragesteller,
es hat mich gefreut, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte!
Ich wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Stiller
Rechtsanwältin
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es hat mich gefreut, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte!
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Rechtsanwältin
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