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Ist es zulässig, mich in Hinblick auf meinen Gesundheitszustand, zu kündigen?


| 30.11.2008 08:45 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht Kornelia Punk


| in unter 2 Stunden

Ich bin seit dem 28.12.2006 Krankgeschrieben. Der Betrieb verpflichtete sich gegenüber der Rentenversicherung, mir einen behinderten gerechten Arbeitsplatz zu schaffen. Die finanzellen Mittel dazu wurden Beantragt, sind aber noch nicht bewilligt. Jetzt folgte kurzfristig, im Hinblick auf meinen Gesundheitszustand, eine Kündigung zum 31.12.2008. Ist dies Zulässig ?Besten Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Krankheit Kündigung
30.11.2008 | 09:27

Antwort

von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht Kornelia Punk
19 Bewertungen
Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich Ihnen nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:

Allein aus der Tatsache, daß Ihr Arbeitgeber für Sie einen behindertengerechten Arbeitsplatz schaffen wollte und nun krankheitsbedingt kündigt, folgt nicht die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.

Die (Schwer)Behinderung bringt nicht zwangsläufig eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) mit sich. Unter Besonderen Umständen könnte die Kündigung aus dem Grund der Erkrankung, so sie mit der Behinderung im Zusammenhang steht, treuwidrig sein.

Kündigt der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten oder einem einem schwerbehinderten gleichgestellten Menschen ohne Zustimmung des Integrationsamtes, ist die Kündigung unwirksam.

Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwalt Ihrer Wahl vor Ort auszusuchen und sich eingehend beraten zu lassen, ob Kündigungsschutzklage zur Abwehr der Kündigung erhoben werden soll (diese muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein). Ihr Anwalt wird eine Vielzahl weiterer Informationen von Ihnen benötigen (Arbeitsvertrag, Informationen zum Arbeitgeber, Anzahl der Arbeitnehmer), um Sie zu beraten und zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,

K. Hermel



Rechtsanwältin Kornelia Punk
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Lauterstraße 17-18, 12159 Berlin
Tel: 030 850 75 430
Fax: 030 850 75 431
post@punkundparter.de

www.punkundpartner.de

Bewertung des Fragestellers 2009-11-30 | 13:30


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Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht Kornelia Punk
Berlin

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