Ist es möglich, eine erteilte Zustimmung zu einer Mieterhöhung zurück zu nehmen?
| 17.06.2010 00:37
| Preis:
***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Die
Mieterhöhung wird nur mit " allgemeinen Preissteigerungen " begründet,nicht detailliert, keine Vergleichsmiete, kein Mietspiegel.
Frage: kann ich meine erteilte Zustimmung zur Miterhöhung 4 Tage später widerrufen (zurücknehmen)? Ich denke, ich habe mit meiner Zustimmung zur Mieterhöhung um 17% vorschnell gehandelt und möchte meine Zustimmung wieder zurück ziehen. Geht das also, und wie begründen ?
17.06.2010 | 01:26
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
525 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider können Sie eine Zustimmung zu der
Mieterhöhung nicht zurücknehmen.
Sie können sie allenfalls widerrufen, wenn Ihr Vermieter in Ihrer Wohnung erschienen ist und dort Ihre Zustimmung erhalten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller
17.06.2010 | 09:28
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Online-Antwort.
Kurz: Nein, der Vermieter ist nicht in meiner Wohnung erschienen und hat dort also auch nicht meine Zustimmung erhalten.
Er hat das schriftliche Verfahren eingehalten, nur: ICH HATTE NICHT ERKANNT, dass es sich um einen RECHTSFALL gem. BGB handelt, deswegen die schriftliche Mieterhöhungs-Zustimmung
unterschrieben zurück gegeben ( sie war vorbereitet ), allerdings habe ich ein Schreiben beigelegt, in dem ich Gegenforderungen
zu dieser Miterhöhung formulierte (z.B. Wärmedämmung, Energieausweis).
Ich kann also meine Zustimmung nicht zurücknehmen, wie Sie mir sagen, aber: kann ich sie denn WIDERRUFEN, da für mich die 17%ige Mieterhöhung nicht nachvollziehbar ist, da die Begründung "allgemeine Preissteigerungen"
bezogen auf meine Wohnung und Mieten hier vor Ort für mich weder reproduzierbar noch nachvollziehbar ist ?
Soll ich Ihrem Rat nach einen RA vor Ort einschalten ( bin in einer Rechtsschutzversicherung, auch für Mietrecht ),
oder ist auch das jetzt schon zu spät, weil ich unterschrieben habe ?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
17.06.2010 | 09:35
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können die Zustimmung nur unter den von mir genannten Bedingungen widerrufen.
Die von Ihnen genannten Gründe reichen für einen Widerruf leider nicht aus. Die Reproduzierbarkeit bzw. Nachvollziehbarkeit einer Begründung für Mieterhöhungsverlangen ist nur wichtig, wenn das Verlangen vor Gericht durchgesetzt werden soll. Da Sie dem Verlangen aber zugestimmt haben, ist das unwichtig.
Wenn Sie sagen, daß Sie die Rechtserheblichkeit Ihrer Unterschrift nicht erkannt haben, können Sie allenfalls versuchen, die Zustimmung wegen Irrtums anzufechten. Die Erfolgsaussichten einer solchen Anfechtung können jedoch nur durch einen Anwalt vor Ort geprüft werden. Ich rate daher, einen örtlichen Anwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt