Ist eine fristlose Kündigung einer Hausverwaltung möglich?
| 19.11.2010 10:59 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Wibke Türk
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Die Lage ist wie folgt: Ein Eigentümer Namens Herr X eines 15-Parteien-Wohnhauses hat aus persönlichen Gründen (Aversionen) unter der Mehrzahl der Wohnungseigentümer eine Art "Feldzug" gegen die Hausverwaltung, die seit etwa einem halben Jahr für das Objekt tätig ist, begonnen und will diese bei der kommenden Eigentümerversammlung fristlos kündigen. Die Gründe hierzu erscheinen mir sehr lapidar: Vertrauensbruch d.h. die Hausverwalterin hätte sich nicht um einen Wasserschaden gekümmert, der in einer der Wohnung entstand, sie sei "frech" zu Herrn X gewesen und hätte ihre Kompetenzen überschritten, da sie sehr direkt ist.
Herr X ist im Beirat, gleichzeitig wie gesagt Eigentümer einer Wohnung und außerdem als Hausmeister des Obekts auf 600 Euro-Basis angestellt.
Der Vertrag der Hausverwaltung beläuft sich insgesamt auf zunächst 3 Jahre.
Meine Frage: Ist es so einfach möglich, eine Hausverwaltung fristlos zu entlassen?
Reicht eine einfache Mehrheit der Eigentümer, um die Hausverwaltung fristlos zu entlassen? Reicht sogar nur der Antrag der 3 Beiratsvorsitzenden, um die Hausverwaltung zu entlassen?
Welche Gründe müssen vorliegen, um eine Hausverwaltung fristlos entlassen zu können?
Vielen Dank im Voraus.









