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Frage geschrieben am 05.03.2010 12:58:10

Ist eine Rechnung von 300€ wegen 3Emails gerechtfertigt???? HILFE!!!!

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1490
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab wirklich ein Problem. Und zwar habe ich vor einigen Monaten einen Schrieb der bekannten "Waldorf" Anwälte bekommen. Daraufhin setzte ich mich mit 2versch. Anwaltsbüro in Verbindung um vorab zu klären was ich tun könnte. Dem einen Büro gab ich daraufhin den offiziellen Auftrag mich zu vertreten, und mit dem anderen gab es nur eine kleine Korrespondenz von 2-3 Emails. In den Emails habe ich sogar explizit gefragt, wie hoch die evtl. Kosten für mich wären, wenn ich das Büro beauftragen würde.
2Wochen später bekam ich dann plötzlich eine Rechnung des Anwaltsbüros, welches ich garnicht beauftragt hatte. Der Betrag belief sich auf ca. 300€. Ich habe mich natürlich sofort bei dem Anwalt gemeldet und gefragt inwiefern der Betrag gerechtfertigt ist und welche Art von Leistung ich überhaupt bekommen habe. Daraufhin wurde nur auf §36 oder so verwiesen ohne weitere ausführungen. Allein das fand ich schon ziemlich frech. Als dann erneut und erneut Rechnungen ankamen und ich mich jedes mal wieder bei dem Anwalt meldete, bekam ich nichtmal mehr eine Antwort. Nun ist es mitlerweile schon so weit das sie die Rechnung an ein anderes Anwaltsbüro weitergegeben haben und die natürlich auch noch ihre Gebühren draufgeschlagen haben. Also ich komme mir da schon ziemlich verarscht vor. Das ist eine absolute Frechheit eine Rechnung von 300€ zu schreiben, diese mir nichtmal zu erklären und all das nur durch 2-3Emails, in denen ich sogar noch extra nach evtl Kosten gefragt habe. Und von solchen Anwälten wollte ich Hilfe!!!!
Also möchte ich nun wissen was ich da tun kann und inwiefern das gerechtfertigt ist? Falls Sie die Emails durchsehen möchten kann ich Ihnen die zukommen lassen.

Ich brauche Hilfe!!!!!!


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Diese Antwort ist vom 5.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.03.2010 14:35:07
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Eine genaue Prüfung Ihrer Frage ist nur mit Kenntnis der gesamten Korrespondenz möglich. Sollte der Anwalt hierin bereits beratend tätig geworden sein, so steht diesem eine Beratungsgebühr zu, welche bis zu 190,- € zzgl. MwSt. betragen kann. Im Zweifel wäre er möglicherweise berechtigt, diese Honorarforderung geltend zu machen. Sollte der Anwalt Sie trotz explizierter Frage nach den zu erwartenden Kosten hierüber nicht aufgeklärt haben, so können Sie die Angelegenheit der Anwaltskammer zuleiten. Der Anwalt ist nämlich verpflichtet, den Mandanten über die entstehenden Kosten frühzeitig aufzuklären.

Gerne können Sie mir den Mail-Verkehr einmal zur weiteren Prüfung im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion zukommen lassen. Auch im übrigen stehe ich Ihnen gerne für eine Nachfrage zur Verfügung. Ich hoffe zudem, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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