Ist ein psychosomatischer Gesamtzustand als Dienstunfall zu werten?
11.09.2012 02:01 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
Preis: 25,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Als Polizeibeamter (A12) mit 36 Dienstjahren, war ich fest verwurzelt/motiviert in meinem Job einer Spezialdienststelle. Durch stetige nachgewiesene Belastungen (personelle Engpässe, hohes Arbeitsaufkommen, Folgen von Umorganistion, besondere Belastungen internationaler Projekte mit gleichzeitiger Abordnung, Überlastungen im Tagesdienst etc) stellten sich zunächst Burn-out-Symptomatiken ein und in Folge Tinitus,Kopfschmerzen Diabetis, Schlafstörungen (Apnoe), erhebliche Gewichtszunahme, Antriebsprobleme, die zuletzt in der langwierigen Behandlung in einer psychosomatischen Einrichtung führte. Alle ärztlichen Stellungnahmen bestätigen, den ursprünglichen bzw. andauernden dienstlichen Zusammenhang und den typischen Krankheitsverlauf, da auch von ansonsten gefestigten/gesunden privaten Gesamtumständen ausgegangen werden darf. Seit 01/2012 bin ich wegen DU in den Ruhestand versetzt. Ein Antrag auf Dienstunfall ist noch nicht beschieden. Obwohl der Dienstvorgesetzte die dienstl. Umstände inhaltlich bestätigt und auch meine schriftl. dienstl. Anträge zur Entlastung abgelehnt wurden, beabsichtigt die Behörde dem Vernehmen nach, den Dienstunfall abzulehen, weil es an dem "plötzlichen schädigenden Ereignis" fehle.
Gibt es neuere wissenschftliche Gutachten, die trotz des schleichenden Krankheitsprozesses dies einem Dienstunfall gleichsetzt.
Und erscheinen Chancen, wenigstens das erhöhte Ruhegehalt erhalten zu können?









