Ist die BRD nun endlich völkerrechtlich legitimiert und Vollmitglied der UNO ?
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Internationales Recht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Kamil Gwozdz
Sehr geehrte Anwälte,
ich fand einen etwas skuril wirkende Seite im Net.
Dort geht es um einen fehlenden Friedensvertrag.
http://www.mmgz.de/daten/Freies-Volk.rtf
Unter anderem heißt es im Art 2 des Uberleitvertrages und ich zitiere den Text :
"Die völkerrechtliche und staatsrechtliche Stellung
Die BRD wurde von den Alliierten lediglich als Wirtschafts und Verwaltungseinheit beauftragt. Diese ist seit Oktober 1990 mit dem 2 + 4 Vertrag rechtlich erloschen. Dies ergibt sich aus dem teilsuspendierten Überleitungsvertrag da nur die BRD und nicht Deutschland (2+4) von den 3 Westmächten entmachtet wurde. Der Art. 2 des Überleitungsvertrages bestätigt dass die BRD nachwievor besetzt ist also auch kein Staat nach Völkerrecht ist.
Der 2 + 4 Vertrag bestätigt nun in Abfolge dass das Deutsche Reich, die BRD, die DDR sowie Berlin (Sonderstatus) zu einem vereinten Deutschland in den Grenzen BRD/DDR wurde
d. h. die Alliierten und keine vom deutschen Volk legitimierten Vertreter haben entgegen dem Völkerrecht das Deutsche Reich, die BRD mit Berlin sowie die DDR zu einer Staatsform Deutschland zusammengefasst.
Eine Legitimation durch das deutsche Volk ist nicht vorhanden!
Völkerrechtlich existiert somit weder der eine Staat noch der andere – nur das deutsche Volk.
Eine Mitgliedschaft in der EU scheidet somit auch aus!
Zuständigkeit der Vereinten Nationen
Die Schutz- und Garantiepflicht ist durch den Wegfall des Völkerbundes und auf Grund der beschlossenen Maßnahmen der Wahrnehmung der Regierungsgewalt durch die Alliierten und der Übertragung der vorläufigen Verwaltungsbesetzung an die BRD bis zu einer Friedensregelung faktisch suspendiert worden und auf die UN übergegangen.
In jedem Falle ist die Zuständigkeit für das deutsche Volk auf die Vereinten Nationen übergegangen, da die Wahrnehmung derartiger Schutzaufgaben zu dem Kompetenzkreis gehört, wie er sich aus der VN-Charta und aus der Praxis der VN-Tätigkeiten ergibt.
Schutzverpflichtung der Alliierten
Eine gerechte Lösung in der deutschen Frage herbeizuführen, kommt mit Rücksicht auf die unmittelbare Zuständigkeit der Alliierten, die auf Grund ihrer Bindung an den kollektivvertraglich geschaffenen und gesicherten Internationalen Status die vorläufige Regierungsgewalt für Deutschland übernommen haben, eine erhebliche Bedeutung zu. Die Regierungsgewalt ist von den Alliierten bisher nicht aufgegeben worden. Sie haben das deutsche Volk unter vorläufige Verwaltungsbesetzung einer BRD gestellt und zugleich die Verpflichtung übernommen, endgültige vertragliche Regelungen folgen zu lassen. Diese Regelungen stehen aus. Die Alliierten sind aus ihrer Verantwortung nicht entlassen.
Zusammenfassung
Eine völkervertragliche Regelung für Deutschland steht noch aus.
Die Alliierten haben den völkerrechtlich zulässigen Rahmen bei Wahrnehmung der ihnen übertragenen Verwaltungsaufgabe durch seine Maßnahmen zur Eingliederung Deutschlands seit 30.März 1945 unter anderem unter Verletzung der Haager Landkriegsordnung überschritten.
Haftungsansprüche ergeben sich nun für die VN sowie für die Alliierten (hier: Staatsschulden der BRD).
Davon abgesehen kennt das Völkerrecht keine lediglich aus historischer Vergangenheit abgeleiteten Gebietsansprüche – alleinig das Volk hat darüber zu entscheiden!. ..."
Heißt das nun, dass völkerrechtlich immer ein Volk abstimmen muss und dass die USA und verwaltet, weil und u.a ein Staat aufgestülpt wurde, der völkerrechtlich nicht legitimiert ist ?
Sind wir also die BRD. Int. überall als Staat anerkannt ?
Wenn man bei google Friedensvertrag und Dönitz eingibt, bekommt man zu dem Thema noch mehr, ich bitte daher unter Nennung der Gesetze mir zu sagen, wie der völkerrechtliches Status der BRD ist
Eingrenzung vom Fragesteller
29.06.2011 | 22:36
Eingrenzung vom Fragesteller
29.06.2011 | 22:52
Eingrenzung vom Fragesteller
29.06.2011 | 23:21









