ich habe diesen Vertrag erhalten s.u.,meine Frage ist es darf der Vertrags Partner wie in Konkurenz Klausel beschrieben, mir verbieten nach Beendigung des Vertrags wo anders in dem Bereich tätig zu werden und mir sogar mit einer Geldstrafe drohen, ist das rechtens?
. Kongurenz ausschlussklausel:
Ich verpflichte mich während sowie beendigung meiner Tätigkeit bei clubstars.net dazu innerhalb der darauffolgenden 4 wochen bei keinem anderen oder Nightlifeportal anzufangen/tätigzu werden ( insbesondere fotos schießen oder redaktionell ) deie beendigung der Zusammen arbeit ist vom fotografen mit datums angabe schriftlich einzureichen. Kündigungsfrist sind 4 wochen zum ende eines kalendermonats.
sollte ich gegen diese vereinbarung verstoßen lieht die vertragsstrafe bei 1000 euro und ist innerhalb 7 tagen an die clubstars,net ohg zu entrichten.
die beendigung der Zusammen arbeit ist vom fotografen mit datums angabe schritlich einzureichen.( ab diesem Zeitpunkt gilt die zusammen arbeit als beendet)
Antwort geschrieben am 27.04.2011 23:25:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel ohne Vereinbarung einer Karenzentschädigung nicht nichtig.
Die von Ihnen zitierte Klausel sieht eine solche Karenzentschädigung ( d.h. Ausgleichszahlung für Wettbewerbsverbot ) nicht vor. Sollte der Vertrag also auch im weiteren Text keine Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot vorsehen, so ist die Klausel einschliesslich der Vertragsstrafenregelung nichtig und damit für Sie unverbindlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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