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Ist Umzug einer deutschen GmbH nach Tschechien möglich ?


05.02.2011 21:59 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Ich bin alleiniger Gesellschafter-GF einer deutschen GmbH. Die GmbH hat ausser mir nur noch einen weiteren Angestellten (Büro-Aushilfskraft).

Meinen Wohnsitz habe ich bereits vor einem Jahr nach Tschechien verlegt.

Nun plane ich, den Sitz der GmbH nach Tschechien zu verlegen. (Von einem Freund weiss ich, daß eine Sitzverlegung nach Holland wohl möglich ist)

Ist so eine Sitzverlegung möglich?
Welche Abläufe / Formalitäten sind von deutscher Seite einzuhalten?

Natürlich habe ich alternativ die Möglichkeit, zuerst eine Firma in Tschechien zu gründen und dann nach und nach die Geschäfte nach Tschechien zu verlagern.

Mir würde eine kurze aber konkrete Auskunft reichen, vorzugsweise von einem Anwalt der so etwas schon mal betreut hat o. aber einen konkreten Fall kennt.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema:
GmbH Umzug möglich
05.02.2011 | 23:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
510 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es ist lediglich eine Verlegung des Verwaltungssitzes nach Tschechien möglich, eine Verlegung des Satzungssitzes ist nicht möglich. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung nach Tschechien verlegen kann, jedoch muss die GmbH weiterhin in Deutschland bei einem Handelsregister eingetragen bleiben und laut Satzung weiter ihren Sitz haben (deswegen Satzungssitz). Auch muss die GmbH einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten benennen und unterliegt weiterhin dem deutschen GmbH-Recht, zusätzlich zu den tschechischen Vorschriften.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

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