Frage geschrieben am 16.04.2010 11:41:52
Ist Maklercourtage fällig ?
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1202Antwort geschrieben am 16.04.2010 12:27:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 397
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die Maklercourtage entsteht, wenn das Wirken des Maklers ursächlich für den Vertragsschluss war. Dabei muss die Vermittlungstätigkeit des Maklers während der Laufzeit des Maklervertrages erfolgt sein. Der Anspruch auf Courtage besteht auch dann fort, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages geschlossen wird.
Die Ursächlichkeit der Vermittlung für den Kaufvertrag muss der Makler beweisen. Die Anforderungen an den Beweisumfang steigen bei nicht unerheblicher Zeitspanne zwischen Vermittlung und Kaufvertrag ist; OLG Köln, Urteil vom 08.08.2000 - 24 U 38/00.
Die Grenze für diese Zeitspanne beträgt ca. 12 Monate; BGH, Urteil vom 6. 7. 2006 - III ZR 379/04.
Das der Makler bereits eine Courtage vom zurückgetretenden Käufer erhalten hat, ist für den Anspruch bezüglich Ihres Vertrages unerheblich, da der Makler auch mehrfache Courtage verdienen kann, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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