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Frage geschrieben am 16.04.2010 11:41:52

Ist Maklercourtage fällig ?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1324
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema Maklercourtage.
Ich habe mit einem Makler eine Immobilie besichtigt. Für mich als Käufer provisionsfrei. Die Provision wurde mit dem Verkäufer vereinbart und muß auch von diesem nach erfolgreichem Verkauf bezahlt werden. Die Immobilie erschien mir aber überteuert und ich habe kein Gebot abgegeben. Zwischenzeitlich wurde die Immobilie verkauft. Dieser Vertrag wurde aber aufgelöst und der Makler hat seine Provision vom zurückgetretenden Käufer erhalten. Inzwischen ist der Vetrag mit dem Makler gekündigt. Ist jetzt noch einmal Provision an den Makler fällig, wenn ich die Immobilie kaufe ?


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Diese Antwort ist vom 16.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.04.2010 12:27:02
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte Fragestellerin,

die Maklercourtage entsteht, wenn das Wirken des Maklers ursächlich für den Vertragsschluss war. Dabei muss die Vermittlungstätigkeit des Maklers während der Laufzeit des Maklervertrages erfolgt sein. Der Anspruch auf Courtage besteht auch dann fort, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages geschlossen wird.

Die Ursächlichkeit der Vermittlung für den Kaufvertrag muss der Makler beweisen. Die Anforderungen an den Beweisumfang steigen bei nicht unerheblicher Zeitspanne zwischen Vermittlung und Kaufvertrag ist; OLG Köln, Urteil vom 08.08.2000 - 24 U 38/00.

Die Grenze für diese Zeitspanne beträgt ca. 12 Monate; BGH, Urteil vom 6. 7. 2006 - III ZR 379/04.

Das der Makler bereits eine Courtage vom zurückgetretenden Käufer erhalten hat, ist für den Anspruch bezüglich Ihres Vertrages unerheblich, da der Makler auch mehrfache Courtage verdienen kann, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
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