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Frage geschrieben am 07.07.2010 15:46:09

Ist Bau Lagerhalle (Onlineversand) in Wohngebiet ohne Bebauungsplan zulässig?

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1406
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einem Grundstück in Hessen soll eine Lagerhalle mit Wohnungen im Obergeschoss gebaut werden.In der Halle sollen Tapeten, Farben etc. für den Onlineversand gelagert werden. Das Gemeindegebiet, in dem das Grundstück liegt, ist eindeutig durch Wohngebäude geprägt, ein Bebauungsplan liegt für das Gebiet allerdings nicht vor. Für die an den Gemeindeteil angrenzenden Gebiete, die vergleichbar strukturiert sind, gibt es hingegen Bebauungspläne. Sie sind darin als reine oder allgemeine Wohngebiete klassifiziert.

Nun meine Fragen: Ist der Bau einer Lagerhalle für den Onlineversand in einem Wohngebiet ohne Bebauungsplan zulässig, trotz der Belästigungen, die mit dem zu erwartenden verstärkten LKW-Verkehr und Lärm verbunden sind? Bedeutet der fehlende Bebauungsplan, das in diesem Gebiet praktisch alles erlaubt ist?

Wie kann der Bau der Lagerhalle baurechtlich verhindert werden? Können vielleicht auch noch Sicherheitsvorschriften ins Feld geführt werden (z.B. wegen der erhöhten Brandgefahr aufgrund der feuerempfindlichen Materialien)?

Ist das Bauamt der Gemeinde verpflichtet, die von der Lagerhalle negativ betroffenen Nachbarn über den geplanten Bau der Halle zu informieren (eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag liegen bislang noch nicht vor) oder empfiehlt es sich, aktiv den Kontakt mit dem Bauamt zu suchen?

Vielen Dank im Voraus!


Antwort geschrieben am 07.07.2010 16:00:45
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Gibt es keinen Bebauungsplan (B-Plan) so richtet sich die Zulässigkeit der Bebauung nach der Nachbarbebauung. Eine Halle dürfte sich dabei wohl nicht in die Wohnumgebung einfügen.

Verhindert werden kann der Bau durch Widerspruch gegen eine etwaige Baugenehmigung und/oder durch Klage zum Verwaltungsgericht.

Was in der Halle gelagert wird, ist dabei erst einmal unerheblich, es geht nur um den Baukörper. Das Bauamt wird bei einer bestimmten Gefahrenlage dem Bauherrn aber Auflagen erteilen, die die Sicherheit gewährleisten. Allerdings könnten hier natürlich fehlerhafte Auflagen erfolgen, das wäre eine Sachverständigenfrage.

Sofern Sie als Nachbar keine Zustimmung zum Bau der Halle geben (Nachbarzustimmung) müsste Ihnen die Genehmigungsbehörde (meist der Landkreis) die Genehmigung zustellen, damit Fristen in Gang gesetzt werden.
Aktiver Kontakt schadet dabei nie.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2010 16:35:06

Sehr geehrter Herr Zürn,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Nachfrage habe ich noch:

Sie haben geschrieben, dass es in erster Linie auf den Baukörper ankommt. Bedeutet dies, dass die zu erwartende Lärm- und Verkehrsbelästigung, die es ja im Wohngebiet in dieser Form bisher nicht gab, bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Halle keine Rolle spielt?

Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.07.2010 18:42:57


Sehr geehrter Fragesteller:

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Mit Baukörper meinte ich natürlich nicht nur die Halle selbst , sondern auch die Funktion. Art und Maß der Nutzung sind Punkte, die natürlich genauso maßgeblich sind. Deshalb fügt sich eine Halle nicht in eine Wohnbebauung ein, ebenso wenig eine Handel (= Art).

Hinzu käme natürlich auch das im Wohngebiet nicht übliche zusätzliche Verkehrsaufkommen.


Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können, andernfalls müssten Sie nochmals melden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ist Bau Lagerhalle (Onlineversand) in Wohngebiet ohne Bebauungsplan zulässig? | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-07-07
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