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Iphone 5C bestellt und von Zoll beschlagnahmt


10.12.2013 13:12 |
Preis: 25,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Raphael Fork


| in unter 1 Stunde

Zusammenfassung: Verdacht der Markenrechtsverletzung, Beschlagnahme durch den Zoll und weiteres Vorgehen des Rechteinhabers.


Hallo,

Ich habe aus China einen Iphone 5C Bestellt und heute habe ich einen schreiben von der Zoll bekommen das ich das Paket abholen soll.
Dann stellte es sich heraus das es ein Fake Iphone 5C ist.
Mir wurde gesagt das es jetzt an die Rechtsanwälte weiter geleitet wird um zu prüfen ob das Iphone vernichtet wird oder ob ich es bekomme.
Meine frage ist was erwartet mich jetzt ich habe nicht gewusst das es ein Fake iPhone ist.

Mit freundlichen grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema:
10.12.2013 | 13:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Raphael Fork
306 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:





Frage 1:
"Meine frage ist was erwartet mich jetzt ich habe nicht gewusst das es ein Fake iPhone ist."



Sie erwartet ein Schreiben von der Kanzlei des Rechteinhabers. Dies dürfte hier die Kanzlei Baker & McKenzie sein (http://www.bakermckenzie.com/), die Ihnen in ca. 2 Wochen von einer ihrer deutschen Zweigstellen aus antworten wird.

In dem Schreiben erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen. Man wird Ihnen vermutlich die gerichtliche Klärung des Sachverhalts anbieten oder alternativ eine Verzichtserklärung zur Vernichtung des Fakes verlangen.

Wenn Sie als Privatperson 1 Exemplar bestellten und nichts von der Fälschung wussten, wird man Sie wohl nicht weiter zivil- und strafrechtlich behelligen.

Ihr einziger nachteil wäre dann, dass Sie das Geld für den Chinafake verloren hätten.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt


Raphael Fork, Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Raphael Fork
Dortmund

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