Wir haben dies durch eine Zahlungsaufforderung ( 95 € ) etwa 4 Wochen später erfahren und schriftlich ( mit Kopie der Geburtsurkunde) die Zahlung verweigert ,mit dem Hinweis auf die bedingte Geschäftsfähigkeit unseres Kindes nach § 107 BGB.
6 Monate später( Jan. 2011) erhalten wir nun ein Schreiben mit der letzten Mahnung zur Zahlung und Hinweisen auf Übertragung an ein Inkassobüro im Falle der Nicht-Zahlung.
Antwort geschrieben am 01.02.2011 10:25:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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aufgrund der fehlenden Geschäftsfähigkeit und Ihrer Ablehnung des Geschäftes ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, sodass auch keine Zahlungsverpflichtung besteht (§ 108 BGB).
Sie sollten aber auf jeden Fall noch zusätzlich an die Inkasso-Firma schreiben und den Sachverhalt erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden, da die Inkasso-Firmen meist nur über die Forderung an sich informiert sind und nicht über etwaige Einwände.
Wenn Sie mögen, kann ich ein Schreiben für Sie (kostenfrei) aufsetzen, wenn Sie mir die Unterlagen zukommen lassen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.02.2011 11:12:29
Wir haben bisher noch kein Schreiben der Inkasso-Firma ?
Die letzte Mahnung ist noch von der Internet Firma, lediglich mit Androhung der Übertragung an eine Inkassofirma.
Können wir zunächst ein Schreiben der Inkasso-Firma abwarten ?
Wir haben bisher noch kein Schreiben der Inkasso-Firma ?
Die letzte Mahnung ist noch von der Internet Firma, lediglich mit Androhung der Übertragung an eine Inkassofirma.
Können wir zunächst ein Schreiben der Inkasso-Firma abwarten ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.02.2011 11:16:53
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern lediglich die Androhung der Übertragung an eine Inkasso-Firma bei Ihnen angekommen ist, braucht es auch keiner weiteren Reaktion.
Sollte eine Inkasso-Firma beauftragt werden, stehe ich Ihnen dann gerne jederzeit für das Schreiben zur Verfügung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern lediglich die Androhung der Übertragung an eine Inkasso-Firma bei Ihnen angekommen ist, braucht es auch keiner weiteren Reaktion.
Sollte eine Inkasso-Firma beauftragt werden, stehe ich Ihnen dann gerne jederzeit für das Schreiben zur Verfügung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
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