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Frage geschrieben am 06.02.2011 01:56:22

Internett oder Vertragsrecht

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 790
Meine Tochter (10) hat bei ITS eine Reise in meinem Namen im Internett gebucht. Ip und alle Daten stimmen. Muss ich zahlen?? Ausdrücklich bin ich als Auftraggeber genannt und auch meine Daten stimmen alle.


Antwort geschrieben am 06.02.2011 06:07:28
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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Sehr geehrter Fragender,

ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ab 7 Jahren (beschränkte Geschäftsfähigkeit, §106 BGB) abschließt, ist schwebend unwirksam, es sei denn dieser wurde mit Einwilligung von Ihnen als gesetzlicher Vertreter geschlossen oder Sie genehmigen diesem nachträglich zu (§182ff BGB).

Bis 14 Jahren ist er auch nicht strafmündig, §19 StGB.

Leider ist das Widerrufsrecht gem. 312b Abs. 3 BGB nicht bei Reiseverträgen anwendbar.

Ich würde schnell eine Email zu dem Unternehmen schreiben oder das versuchen vorab telefonisch zu klären. Merken Sie sich da jedoch den Namen der Person, mit der Sie telefoniert haben aus Beweisgründen.

Zudem besteh ein Beweisproblem, da Sie nachweisen müssen, dass Ihr Kind das wirklich selber gemacht hat und ohne Ihr Wissen. Ggf. müssen Sie auch nachweisen, dass Sie alles Erforderliche getan haben, um einen solchen Fall zu vermeiden (Passwortgeschützter PC etc.).

Sollte der Erstkontakt für Sie negativ verlaufen, sollten Sie schnellst möglichst einen Rechtsanwalt einschalten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer gesonderten Beauftragung weiter.

Bis dahin verbleibe ich

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.03.2011 15:23:42

Guten Tag,

ich würde Ihnen jetzt gerne das MAndat erteilen. Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich werde nun erst einmal dem Mahnbescheid widersprechen.



Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.03.2011 21:26:50

Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.

Viele Grüße Dr. C. Seiter
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