Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Kosten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir betreiben einen Internetshop, Kunden geben beim Bestellvorgang die Adresse ein, die Hausnummer ist kein Pflichtfeld, wir beliefern z.B.u.a. auch Höfe etc, welche keine Hausnummer haben.
Nun hat ein Kunde vergessen die Hausnummer einzutragen, das Paket kam an uns zurück und es sind nicht nur Hinsendekosten- sondern auch Rücksendekosten entstanden (es war kein Widerruf) sonden ein Kundenfehler.
Wer kommt für die Frachtkosten auf ?
Danke für die Antwort
Antwort geschrieben am 14.07.2011 11:09:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn vertraglich – hier wohl durch AGB – geregelt ist, dass die Kunden die Versandkosten zu tragen haben, dann muss hier der Kunde auch für die Mehrkosten aufkommen.
In diesem Fall hat es der Kunde versäumt, seine vollständigen Adressdaten anzugeben und damit schuldhaft dazu beigetragen, dass die Ware nicht zugestellt werden konnte.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten so konkret angegeben werden, dass die Ware auch zielsicher zugestellt werden kann.
Der Kunde hat sich vertragswidrig verhalten und den Schaden – zusätzliche Versandkosten – damit auch zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
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Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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