Internetseite sperren, wenn Kunde nicht zahlt ?
21.04.2010 20:44 |
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| in unter 2 Stunden
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Guten Tag,
ich bin Dienstleister im Bereich Webdesign & Co.
Nach bisheriger guter Zusammenarbeit mit einem Kunden, wurde die Internetseite (einen Internetshop) zum Abschluß gebracht und der Shop ging online.
Mit dem Kunden wurde vorher vereinbart, dass der zu zahlende Preis in zwei Raten gezahlt werden könnte.
Leider ist dies jeweils nicht passiert und so wurde mehrfach gemahnt, bis keine Reaktionen mehr kamen.
Meine Frage ist:
In meinen AGB ist nicht explizit enthalten, wann ein Kundenprojekt nach Fertigstellung auf den Kunden übergeht. Es steht leider auch kein Vorbehalt der Übergabe (Eigentumsvorbehalt), wenn der Rechnungsbetrag nicht vollkommen beglichen ist.
Ich bräuchte daher eine rechtssichernde Auskunft darüber, ob ich nunmehr dennoch die Möglichkeit habe, dem Kunden die Internetseite vorübergehend "abzuschalten" oder ob dies gesetzlich nicht mehr möglich ist, weil die Seite sich auf dem Server beim Kunden befindet und man gegen mich dann etwaige Ersatzansprüche geltend machen könnte (Er ist ja kein Eigentümer aber Besitzer)
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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