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Internetrecht, veröffentlichung von URLs untersagen


| 27.08.2007 17:25 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

es geht um folgendes. Ich bin Shopbesitzer und momentan in einem Designforum angemeldet. Ich ziehe es vor aus "Schutzgründen" meine URL (webadresse) nicht zu veröffentlichen. Damit man uns z.B. nicht über Google findet.

Leider haben einige User die URL herrausgefunden und posten diese im Forum.
Was ich als BESITZER und Inhaber natürlich nicht möchte.

Welche Möglichkeiten stehen mir zu?

Ich nehme an das ich meine Beiträge vom Admin löschen kann.

Nur bringt mir das nicht viel .. weil ohne meine aktive Anmeldung im Forum posten die USER ja weiter die URL.

Kann ich die Veröffentlichung in dem Forum irgendwie untersagen? Was steht mir hier rechtlich zu?

Einstweilige Verfügung?

Vielen Dank.
MM321
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Veröffentlichung
27.08.2007 | 17:52

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
200 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der genannten Informationen wie folgt beantworten:

Auf den ersten Blick ist zweifelhaft, ob vorliegend ein Ihnen zustehendes Recht verletzt ist, aus dem sich ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch herleiten lässt.

In Betracht käme eine Verletzung des sog. Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Hiervon umfasst ist auch das Recht des Einzelnen, "in Ruhe gelassen" zu werden, insbesondere eine namentliche Nennung in öffentlicher Sphäre nicht zu dulden. Vorliegend wird jedoch nur die URL Ihres Shops genannt, ein direkter personeller Bezug ist nicht ersichtlich. Anders könnte der Fall liegen, wenn Sie alleiniger Inhaber und Betreiber dieses Shops sind und daher der Rückschluss zwingend ist, dass Sie durch die Nennung der URL als Person identifiziert werden können.
Zu beachten ist jedoch, dass dem Recht, nicht genannt zu werden, überwiegende Gründe des Öffentlichkeitsinteresses entgegenstehen können. Sofern es sich bei dem Forum, in welchem Sie angemeldet sind, um ein solches handelt, das in direktem Bezug zu Ihrer Shoptätigkeit steht, wäre denkbar, dass Sie die Nennung hinnehmen müssten.

Weiterhin könnte ein Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb vorliegen. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Allg. Persönlichkeitsrecht um ein sachbezogenes Recht, nämlich das der funktionierenden und störungsfreien Gewerbeausübung. Das alleinige Interesse daran, nicht über Google gefunden zu werden, stellt jedoch kein verletzungsfähiges Recht in diesem Sinne dar. Anders läge der Fall bspw., wenn Sie sich durch das Bekanntwerden der URL und damit ggf. auch einer gewerbeeigenen E-Mail-Adresse einer Flut von sog. Spam-Mails gegenübersähen.

Bislang muss ich die Aussichten, die Nennung der URL unterbinden zu können, eher skeptisch beurteilen.

Ich darf Sie daher zunächst darum bitten, mir ausserhalb dieses Forums (per E-Mail) Einblick in das entsprechende Forum zu gewähren, so dass ich mir einen besseren Überblick über die Sachlage verschaffen kann. Nach Einsichtnahme werde ich meine Antwort entsprechend ergänzen.

Sofern Sie darüber hinaus noch Rückfragen haben, darf ich Sie bitten, die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Düsseldorf

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