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Guten Tag,
anfang Dezember bestellte ich bei Lidl-Shop Fahrkarten der Deutschen Bahn im Wert von 198,-€. Die Ware wurde bereits mit Kreditkarte bezahlt. Lidl versandt die Fahrkarten mir dem Hermes Versand (in den AGB von Lidl wurde die Lieferfirma nicht näher bezeichnet). Hermes stellte die Sendung als Ersatzlieferung nachweislich bei einer Nachbarin zu. Die Nachbarin weiß nicht mehr, wo die Sendung geblieben ist und kann sich auch nicht mehr an die Zustellung erinnern. Es ist eine ältere Dame, die offensichtlich Probleme mit dem Erinnerungsvermögen hat. Lidl sagt, sie haben die Leistung erbracht. Hermes sagt, die Sendung wurde nachweislich zugestellt und verweist auf die AGB´s wonach eine Ersatzlieferung beim Nachbarn als zugestellt gilt.
Wer haftet? Und wie sollte ich am besten vorgehen?
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Diese Antwort ist vom 3.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.02.2010 17:36:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Arbeitsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 37
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Sie müssen hier die einzelnen Rechtsbeziehungen auseinander halten. Sie haben einen Vertrag mit Lidl geschlossen. Lidl wiederum hat einen Transportvertrag mit Hermes abgeschlossen. Zuletzt hat Hermes rechtliche Beziehungen zu Ihrer Nachbarin gehabt.
Für Sie allein ausschlaggebend ist das Vertragverhältnis zu Lidl. Lidl ist Ihnen zur Erfüllung der im Kaufvertrag vereinbarten Leistung verpflichtet. Sie haben daher einen Anspruch gegen Lidl, die Bahnkarten übergeben zu bekommen. Dabei hat Lidl seine Pflicht noch nicht mit Übergabe der Karten an Hermes erfüllt. Gemäß § 474 Abs. 2 BGB ist die Gefahrtragungsregel des sogenannten Versendungskauf gemäß § 447 BGB beim Verbrauchsgüterkauf nicht anzuwenden. Ein solcher Verbrauchsgüterkauf liegt hier aber vor. Damit kann sich Lidl seinen vertraglichen Pflichten nicht durch Übergabe an ein Transportunternehmen entziehen. Erfüllung tritt somit erst ein, wenn Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Dritter die Karten tatsächlich erhält. Sollte sich in den AGB von Lidl zu diesem Kaufvertrag etwas anderes finden, so müßten diese Klauseln auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Die Tatsache, dass sich Lidl nun auf die AGB von Hermes beruft, nach denen eine Ersatzlieferung möglich ist, hat Sie nicht weiter zu stören. Dies ist eine Angelegenheit zwischen Lidl, Hermes und Ihrer Nachbarin. Wenn die Karten also nicht doch noch von Ihrer Nachbarin gefunden werden, sollten Sie sich weiter an Ihren Vertragspartner Lidl wenden und von diesem die Erfüllung des Vertrages verlangen. Dieser soll sich dann selbst an Hermes wenden, Hermes wiederum kann möglicherweise gegen Ihre Nachbarin vorgehen.
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass sich möglicherweise aus den AGB des Kaufvertrages zwischen Lidl und Ihnen eine andere Bewertung ergeben kann. Eine abschließende Beurteilung ist daher nur nach Prüfung dieser AGB möglich.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)
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