Ich habe 2 Mahnungen bekommen, dann ein Schreiben eines deutschen Inkassobüros. Daraufhin bin ich zur Kripo und wollte Anzeige erstatten, was jedoch keinen Zweck hatte. Mir wurde nur gesagt, ich solle diese Firma in der Schweiz anschreiben.
Der Inhalt war folgender:
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305 c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrages.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an und widerrufe meine Erklärung gemäß §§312b, 312 d, 355 BGB.
Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherunen meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Wegen des bestehenden Betrugsverdachtes habe ich Strafanzeige gegen Sie erstattet.
Dieses Schreiben kam zurück, daß diese Firma das Postfach aufgelöst hätte.
Das Inkassobüro läßt aber nicht locker, im Gegenteil, sie bombardieren mich mit Anrufen.
Die Firma ist in der Schweiz, aber die Rechnungsstelle der Firma ist in Deutschland, das Inkassobüro auch in Deutschland.
Was soll ich nun tun?
Ich habe recherchiert, es gibt unzählige Leute, die darauf reingefallen sind, auch eine Freundin von mir. Aber sie hat mit einer Angestellten des Inkassobüros telefoniert, daraufhin haben sie diesen Auftrag zurückgegeben. Ich hatte eine andere Sachbearbeiterin, die will unbedingt das Geld,
mfG Fragende
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 21.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.01.2007 17:16:03
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Ihren rechtlichen Ausführungen ist so kaum etwas hinzuzufügen. Soweit der Sachverhalt sich so dargestellt hat, wie vorgetragen, dürfte in der Tat keine Zahlungsverpflichtung Ihrerseits bestehen.
In der Lit. wird im Rahmen des § 312d Abs. 2 Nr. 3 BGB allerdings auch die Auffassung vertreten, dass ein Widerrufsrecht u.a. dann erlischt, wenn der Verbraucher die Ausführung der Leistung veranlasst hat, und zwar auch dann, wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist. Allerdings soll dem Verbraucher dann ein Schadensersatzanspruch gegen den Unternehmer zustehen.
II. Ich gehe davon aus, dass Sie die Seite „www.schonmal-gelebt.de" aufgesucht haben. (Beachte den Bindestrich!)
Zur Zeit ist diese Seite anscheinend offline, so dass eine Sichtung der AGB und der Widerrufsbelehrung nicht stattfinden konnte. Soweit möglich, sollte dies im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nachgeholt werden.
III. Bitte teilen Sie noch mit, ob und in welcher Form Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
IV. Oft sind die Inkassofirmen sehr hartnäckig und lassen erst von Ihrer Forderung ab, wenn sich der Inanspruchgenommene mit anwaltlichem Schreiben zur Wehr setzt. Ich kann Ihnen daher empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung zu beauftragen. Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.
Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines RA anfallen, müssten allerdings (zunächst) Sie tragen. Zwar erscheinen die Kosten für die Rechtsverteidigung jedenfalls im Rahmen eines Schadensersatzanspruches als erstattungsfähig; die Gegenseite wird allerdings die Anwaltskosten nicht freiwillig übernehmen, so dass Sie diese auf dem Klagewege durchsetzen müssten.
Weitere Möglichkeit: Sie können (sofort) auf Feststellung klagen, dass eine Zahlungsverpflichtung Ihrerseits nicht besteht, da der Gegner behauptet, einen Anspruch gegen Sie zu haben. Obsiegen Sie, hätte der Gegner die Kosten zu tragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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