Internetbetrug
Preis: ***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Guten Tag, mein minderjähriger Sohn ist auf eine sogenannte Internet - Abofalle hereingefallen. Er hat am 20.2.2012 die Seite „MELANGO.de" besucht, ohne mein wissen. Es soll eigentlich eine plattform für Händler und Gewerbetreibende sein. Neugierig geworden durch die extrem günstigen Angebote hat er sich in meinem Namen dort angemeldet. Ich muß dazu sagen dass man sich hier nur mit einem Gewerbe anmelden kann, was nicht geprüft wird. Mein Sohn hat kurzerhand eins erfunden.
Heute am 22.2.12 habe ich eine Zahlungsaufforderung, durch die ich überhaupt dahintergekommen bin, in Höhe von 285,60 € bekommen mit der Aufforderung diese bis zum 26.2.12 zu zahlen. Ansonsten wird mir mit Kriminalpolizei, Inkasso, Schufa, und was es noch alles gibt gedroht. Auch habe man meine IP- und sonstige PC adressen gespeichert.
Nach Eingabe der Adresse und e-mail mußte man den Button „weiter" drücken worauf sich ein weiteres Fenster geöffnet hat. Ohne Hinweise auf irgendwelche Kosten.
Bis hierhin keine Hinweise auf irgendwelche Kosten. Die AGB muss man suchen weil sie keinen direkten Button haben den man sofort sieht.
Nach einiger Recherche heute habe ich festgestellt dass diese Firma „Melango" ein sehr schwarzes Schaf ist. Auf eine E-Mail von mir an Melango in der ich von meinem Rücktrittsrecht vom Vertrag Gebrauch machen will, teilte man mir mit dass ich dieses als Gewerbe nicht habe und mir gleichzeitig wieder gedroht.
Ich habe heute folgenden Brief an diese dubiose Firma geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 21.02.2012, AK: ---------- in welchem Sie einen Betrag von 285,60 Euro für ein angebliches Abonnement fordern.
Mit Entsetzen habe ich Ihr oben bezeichnetes Schreiben erhalten. Mir ist nicht bewusst mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nachdem ich den Internetverlauf meines Computers durchgeschaut habe musste ich jedoch feststellen dass tatsächlich von meinem Anschluss Ihre Seite „besucht" wurde und auch schon per E-Mail in meinem Namen eine Kontaktaufnahme stattfand.
Dieses ist jedoch ohne mein Wissen, und wie sich nun herausstellte, durch das handeln meines minderjährigen Sohnes entstanden. Wie er sagte sei er angelockt gewesen durch die günstigen Angebote, und nie einen Hinweis darauf gefunden zu haben dass Ihre Seite Kostenpflichtig ist. Nach Recherchen auf Ihrer Seite kann ich dieses Bestätigen. Er hat sich eine Firma ausgedacht die nicht existiert.
Eine Einwilligung meinerseits hinsichtlich des angeblichen Vertrages erfolgte nicht; dieser wird auch nicht nachträglich von mir genehmigt.
Ich bitte Sie den Vertrag für nichtig zu erklären und von weiteren Maßnahmen abzusehen.
Unabhängig davon fehlt es auch aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite an einem wirksamen Vertragsschluss. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen wurde. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ende des Briefes….
Bitte helfen Sie mir, Ich habe nun schon sehr viel ungutes von dieser Firma gelesen
Danke
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