Frage geschrieben am 26.07.2010 22:50:43
Internetbestellung mit Lieferfrist - Unternehmen jetzt insolvent
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1063ich habe am 18.4.2010 in einem Online-Shop ein Hochbett samt Rolllattenrost für unsere Tochter bestellt. Für das Bett wurde auf der Internetseite des Shops eine Lieferzeit von vier bis acht Wochen angekündigt, da das Bett – wie ich später erfuhr – beim Hersteller bestellt werden sollte. Den fälligen Rechnungsbetrag von ca. € 280,- habe ich am Tag der Bestellung per PayPal beglichen.
Nach mehreren Wochen, am 19. Mai 2010 und am 31. Mai 2010, habe ich höflich nach dem Stand der Dinge, also nach einem Liefertermin gefragt. Auf die E-Mail vom 19. Mai habe ich keine Antwort erhalten. Auf die E-Mail vom 31. Mai wurde mir erstmals am 1. Juni mitgeteilt, dass doch in der Artikelbeschreibung stünde: „Lieferzeit ca. 4-8 Wochen". Weiterhin teilte man mir mit, dass der Hersteller eine Lieferung für „ca. KW 25/26 avisiert. Müßte (sic!) Ihr Bett eigentlich dabei sein. Wir melden uns sofort nach Wareneingang bei Ihnen." Da ich seinerzeit im Wissen um eine Lieferzeit von vier bis acht Wochen bestellt hatte, fragte ich genau nach sechs Wochen, am 1. Juni 2010 erneut nach und bemerkte, dass mich die Verlängerung der Lieferzeit um weitere zwei Wochen nicht gerade erfreue. Ich ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass ich die volle ursprünglich vereinbarte Lieferfrist noch abwarten sollte, um das Unternehmen per Nachfrist in Verzug zu setzen. Auch wies ich auf die wohl noch fragliche Lieferung des Bettes durch den Hersteller hin. Als Antwort erhielt ich die lapidare Antwort, dass der Hersteller lediglich die nächste Anlieferung, allerdings nicht die einzelnen Kommissionen avisiere.
Dabei beließ ich es (u. a. krankheitsbedingt) bis zum 13. Juli. Ich forderte das Unternehmen per E-Mail auf, das Bett samt Rollrahmen bis zum 21. Juli 2010 an mich zu liefern.
Als Antwort bekam ich die Mitteilung, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden musste und ich mich an den Insolvenzverwalter wenden könne... Dies habe ich auch gemacht und wurde in die Gläubigerliste aufgenommen.
Nun habe ich diesbezüglich zwei Fragen:
1. Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass ich nach erfolgter Zahlung trotz des wenig kundenorientierten Verhaltens keine Chance habe, außerhalb des Insolvenzverfahrens mein Geld wieder zu sehen? Spielt es in diesem Falle eine Rolle, wann das Unternehmen die Insolvenz angemeldet hat?
2. Wie ist die Rolle von PayPal hinsichtlich des Käuferschutzes zu beurteilen? PayPal wirbt mit der Aussage, für Zahlungen an Verkäufer einzustehen, die falsch oder nicht liefern. Allerdings müsse der „Konflikt" innerhalb von 45 Tagen nach Zahlung gemeldet werden. Ich habe den Konflikt am 13. Juli gemeldet und den Hinweis verfasst, dass ich innerhalb der 45 Tage aufgrund der vereinbarten Lieferzeit nicht hätte melden können. Der Fall wurde von PayPal aufgrund der „nicht eingehaltenen Meldevorgaben" geschlossen. Allerdings habe ich gelesen, dass PayPal erst dann an das verkaufende Unternehmen auszahlt, wenn dieses den Nachweis über die Versendung der Ware vorlegt. Sollte dies so sein, dann befindet sich nicht das Unternehmen, sondern PayPal im Besitz meines Geldes und ich stehe zu Unrecht auf der Gläubigerliste des insolventen Unternehmens?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 27.07.2010 00:19:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1.) Außerhalb des Insolvenzverfahrens werden Sie Ihr Geld leider auf keinen Fall wiedersehen. Das Datum der Insolvenzveröffnung ist hierbei unbeachtlich.
2.) Da Sie durch die Zahlung per Paypal Ihre Pflichten aus Kaufvertrag erfüllt haben, das (insolvente) Unternehmen hingegen nicht, stehen Sie zu Recht auf der Gläubigerliste des Unternehmens. Ob Paypal das Geld an das Unternehmen ausgezahlt hat oder nicht, ist hierbei ein Problem des Unternehmens.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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