Nun komme ich an diese Adresse nicht mehr heran und soll sie über SEDO kaufen.
Vielleicht wichtig? Ich hatte seinerzeit den Namen, den ich auch für die Webseite wählte patentrechtlich schützen lassen (BRD und EU).
Besteht für mich eine Chance, die Seite wieder ohne Kosten zurück zu bekommen? Was müsste ich tun?
Antwort geschrieben am 03.11.2011 12:20:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
Es kommt zunächst darauf an, unter welchen Umständen sie die Internetadresse verloren haben und wie letztlich der Händler an die Internetadresse gelangen konnte. Solange die Internetadresse in ihrem Besitz gewesen ist, hätte der Händler diese Adresse überhaupt nicht erhalten dürfen. Gegebenenfalls besteht hier auch eine Schadensersatzpflicht des Providers, wenn dieser versäumt hatte, die Internetseite ordnungsgemäß zu übertragen.
Ist die Domain somit widerrechtlich durch den Händler in dessen Besitz gelangt, besteht ein entsprechender Herausgabeanspruch.
Bezüglich des Patentes (ich gehe davon aus, dass der Name als Marke eingetragen worden ist) kommt es darauf an, wie weit dieser Markenschutz reicht. Grundsätzlich ist hiervon auch die Benennung der Internetadressen umfasst, da eine Verwendung des markenrechtlich geschützten Namens nur ihnen zusteht. Allerdings dürfte hier lediglich ein Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch, aber gegebenenfalls kein Herausgabeanspruch bestehen. sie könnten sodann nachentsprechender Löschung der Domain, diese jedoch neu beantragen ohne sie neu zu erwerben.
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joachim direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

