Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.11.2011 12:02:00

Internetadresse beim Serverwechsel "verloren"

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 799
Beim Umzug von einem Server zum Anderen wurde meine alte Internetadresse von einem Web-Seitenhändler geschnappt.
Nun komme ich an diese Adresse nicht mehr heran und soll sie über SEDO kaufen.
Vielleicht wichtig? Ich hatte seinerzeit den Namen, den ich auch für die Webseite wählte patentrechtlich schützen lassen (BRD und EU).

Besteht für mich eine Chance, die Seite wieder ohne Kosten zurück zu bekommen? Was müsste ich tun?



Antwort geschrieben am 03.11.2011 12:20:37
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Es kommt zunächst darauf an, unter welchen Umständen sie die Internetadresse verloren haben und wie letztlich der Händler an die Internetadresse gelangen konnte. Solange die Internetadresse in ihrem Besitz gewesen ist, hätte der Händler diese Adresse überhaupt nicht erhalten dürfen. Gegebenenfalls besteht hier auch eine Schadensersatzpflicht des Providers, wenn dieser versäumt hatte, die Internetseite ordnungsgemäß zu übertragen.

Ist die Domain somit widerrechtlich durch den Händler in dessen Besitz gelangt, besteht ein entsprechender Herausgabeanspruch.

Bezüglich des Patentes (ich gehe davon aus, dass der Name als Marke eingetragen worden ist) kommt es darauf an, wie weit dieser Markenschutz reicht. Grundsätzlich ist hiervon auch die Benennung der Internetadressen umfasst, da eine Verwendung des markenrechtlich geschützten Namens nur ihnen zusteht. Allerdings dürfte hier lediglich ein Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch, aber gegebenenfalls kein Herausgabeanspruch bestehen. sie könnten sodann nachentsprechender Löschung der Domain, diese jedoch neu beantragen ohne sie neu zu erwerben.

Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

20
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Internetadresse   Serverwechsel   verloren