meine Telefonrechnung über EUR = 150.
Die Fa. Nexnet verlangt für Internet by Call das 27,7 fache des Preises pro Minute wie vor einem Monat.
Jetzt habe ich eine Forderung bekommen von der Rechtsanwaltkanzlei Bussek und Mengede Berlin über
EUR = 196,05 für nicht bezahlter Telefonrechnung.
Was kann ich tun?
Darf eine Fa. die Preise für Interrnet by Call auf einmal
um das 27 fache erhöhen ohne den Kunden zu informieren?
Das ist doch reiner Wucher?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.04.2009 22:06:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Anbieter muß die Gebührenerhöhung im Voraus ankündigen, allerdings kann dies auch bereits bei Vertragsabschluß passieren. Sie sollten daher den Vertrag genau durchlesen, ob diese Gebührenerhöhung darin erhalten ist. Wenn sie nicht in dem Vertrag geregelt ist, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen.
Sollten die Anwälte hartnäckig bleiben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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