ich habe eine Frage:
Ostern 2010 habe ich mich im Internet bei der Seite "outlets.de" mit meiner Adresse usw. angemeldet. Durch diese Anmeldung kam laut "outlets.de " ein Vertrag zustande für 2 Jahre, pro Jahr sollte ich 96,00€ bezahlen.
Laut Internetseite war nicht ersichtlich das diese Seite kostenpflichtig ist.(Habe keine Kopie der Seite gemacht.) Daraufhin bekam ich eine Zahlungsaufforderung am 18.05.10 und eine Zahlungserinnerung am 24.06.10. (beide per e-Mail)die ich ignoriert habe. Vor ein paar Tagen habe ich jetzt das 2. Schreiben von der "Deutschen Zentral Inkasso" bekommen mit der Aufforderung (159,87€) zu bezahlen, weil wenn ich nicht bezahle wird dies eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen(u. negativer Schufaeintrag)Was soll ich jetzt machen?! Muß ich widersprechen? MfG M. S. PS: Danke im vorraus
Antwort geschrieben am 05.01.2012 11:05:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Weisen Sie die Ansprüche schriftlich unter Bezugnahme auf den fehlenden Vertrag zurück.
Erklären Sie darüber hinaus vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum und widerrufen Sie den Vertrag nochmals.
Kündigen Sie gleichzeitig den Vertrag höchstvorsorglich fristlos und fristgerecht.
Weiteres Tätigwerden ist in der Regel nicht erforderlich.
Sollten Sie Post vom Amtsgericht (Mahnbescheid) erhalten, wenden Sie sich umgehend an einen Kollegen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Steininger direkt

