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Internet Vertragsrecht in Österreich


| 09.02.2011 14:53 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe am 17.01 Karten für den Opernball bestellt. Ich habe eine Bestätigung bekommen, aber die Bestellung ist immer noch im Status offen, gemäß der AGBs des Kartenbüros muß die Verfügbarkeit bestätigt werden. Für die eine Bestellung ist der Betrag schon von der Kreditkarte abgebucht worden. Auf meine Nachfrage, ob das mit der Verfügbarkeit der Karten geklappt hat, weil der Betrag schon eingezogen worden ist, bekam ich die telefonische Antwort, dass es nicht sein kann, dass der Betrag abgebucht wurde, das Kartenbüro hätte es nicht veranlasst.Nun bin ich wöchentlich mit dem Kartenbüro in Kontakt und habe 24.01 die Bestellung storniert und dem Kartenbüro meinen Kreditkartenauszug mitgesendet zur Prüfung und Rückerstattung. Bisher ist der Betrag auch nicht wieder zurückgebucht worden. Wie kann ich hier weiter vorgehen? Vielen Dank und Viele Grüße
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 110 weitere Antworten zum Thema:
Internet
09.02.2011 | 15:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Wenn das Kartenbüro die Abbuchung bestreitet, erscheint es mir am sinnvollsten wenn Sie sich zunächst mit Ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung setzen.

Das Unternehmen sollte zuerst prüfen von wem überhaupt die betreffende Abbuchung vorgenommen wurde, um sicher zu gehen, daß kein Fall von Datenmißbrauch vorliegt.

Weiterhin sollten Sie mit Ihrem Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit der Rückbuchung des Geldbetrages erörtern.

Das Kreditkartenunternehmen ist zwar bei Störungen in Ihrem Vertragsverhältnis mit einem Zahlungsempfänger nur bedingt verantwortlich. Dies sollte allerdings anders sein, wenn überhaupt keine Tickets geliefert werden und zudem das Büro auch noch die Abbuchung bestreitet.
Allerdings gibt es hier immer gewisse Fristen, die zu beachten sind.

Wenn eine Rückbuchung an der Weigerung des Kreditkartenunternehmens scheitert müssen Sie gegen das Kartenbüro direkt vorgehen.

Hierzu empfiehlt es sich das Kartenbüro unter Fristsetzung von ca. 14 Tagen nachweisbar mit Einschreiben/Rückschein zur Rückzahlung des Kartenpreises aufzufordern und die Einschaltung eines Rechtsbeistandes anzudrohen.


Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Bewertung des Fragestellers 2011-02-09 | 15:38


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