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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke derzeit über eine Geschäftsidee im Internet nach. Meine Frage ist dabei, inwiefern sich eine bestimmte Dienstleistung patentieren lassen kann und welche Kosten (ungefähr) damit verbunden sind.
Bsp.: Könnte man einen Internetauftritt wie Experteer.de, Monster.de oder Autoscout patentieren lassen wenn es solche Plattformen mit der jeweiligen Dienstleistung nirgends gäbe? Wenn ja, welche Kosten wären zu erwarten?
Vielen Dank und freundliche Grüße...
Antwort geschrieben am 09.03.2011 14:57:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Ein derartigen Schutz der Idee für einen Internetauftritt gibt es nicht.
Bei dem Patentschutz geht es um innovative – also neue – Lösungen für technische Probleme.
Eine Internetauftritt zur Lösung von irgendwelchen Fragen ist als solches von der technischen Seite her nicht neu.
Einen Schutz der Idee gibt es bei geistigen Schutzrechten grundsätzlich nicht.
Einen Ansatzpunkt sehe ich bei Ihnen in einem Markenschutz. Das heißt z.B. der Name der Internetplattform könnte durch Eintragung geschützt werden.
Ansonsten könnte die konkrete Umsetzung Ihrer Idee – nicht die Idee selbst - durch das Urheberrecht geschützt sein, z.B. die auf Ihrer Website veröffentlichen Daten und die Darstellung der Daten.
Dieser Schutz des Datenbankherstellers betrifft in erster Linie die Strukturierung und Darstellung der Daten, was nach dem Urheberrecht Schutz genießen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben
und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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