Internet Abo-Falle / Elitepartner
Preis: 55,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Offenbar bin ich leider in eine Internet-Abofalle getappt. Ich habe letztes Jahr am 09.10.2011 bei der Internet-Singlebörse "ElitePartner" eine so genannte 6-Monate Premium-Mitgliedschaft für 159,61 € abgeschlossen und diese natürlich auch bezahlt. Ich war davon ausgegangen, dass der Vertrag nach diesen sechs Monaten ausläuft und beendet ist. Nun behauptet die Firma EliteMedianet aber, dass sich der Vertrag auf Grund von in den AGB versteckten Regelungen automatisch um ein Jahr verlängert hat, weil ich nicht fristgerecht vor Vertragsende gekündigt habe und verlangt 491,30 € + Mahngebühren für den Zeitraum von 09.04.2012 bis 09.04.2013 von mir. Nachdem ich einen Brief von einem Inkassobüro erhalten habe, habe ich versucht per Einschreiben mit Rückschein den Vertrag zu widerrufen oder fristlos zu kündigen (siehe unten). Als Reaktion hierauf besteht Firma EliteMedianet aber auf dem Vertragsende 09.04.2013 und verlangt die Bezahlung für den ganzen Zeitraum (siehe unten).
Zu welchem Vorgehen würden Sie mir raten? Sind die Mahnschreiben (wie öfters in Internetforen zum Thema behauptet wird) nur ein Bluff oder ist es besser schnell zu bezahlen bevor die Mahngebühren steigen?
Zusätzlicher Hinweis: Ich habe die Emails der Firma EliteMedianet durchsucht und im gesamten Zeitraum keine Widerrufsbelehrung gefunden, die nach meinen Kenntnissen aber eigentlich vorgeschrieben ist.
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Mein Kündigungsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den Vertrag (ChiffreXXXXXXX) da ich nicht über meine Widerrufs-möglichkeiten belehrt wurde.
Hilfsweise kündige ich außerdem auf Grundlage von §627 Absatz 1meine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Chiffre: XXXXXX) fristlos mit sofortiger Wirkung. Zusätzlich kündige ich hilfsweise auch fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Bitte senden Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Unterschrift
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Reaktion der Firma EliteMedianet
Eine Vertragsverlängerung stellt keinen Neukauf dar. Aus diesem Grund beginnt die Widerrufsfrist nach der Verlängerung nicht erneut. Dementsprechend können wir Ihrem Wunsch nach einer sofortigen Beendigung Ihrer Premium-Mitgliedschaft bzw. einem Widerruf nicht entsprechen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf die Erfüllung des von Ihnen mit uns abgeschlossenen Vertrags bestehen müssen und Ihnen die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit - also dem 09.04.2013 - bestätigen. Einer vorzeitigen Vertragsauflösung können wir nicht entsprechen.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Online-Partnervermittlung nicht als "Dienst höherer Art" gilt und somit ein Kündigungsrecht gem. § 627 BGB nicht besteht. Weder bei der Vertragsanbahnung noch beim Vertragsschluss oder der Vertragsdurchführung besteht ein persönlicher Kontakt zu einem Mitarbeiter von uns. Auch die Erbringung der Leistung selbst
(Erteilung von Partnervorschlägen) beruht nicht auf einem individuellen Tätigwerden eines unserer Mitarbeiter, sondern ist das Ergebnis eines computergesteuerten Abgleiches verschiedener Nutzerprofile.
Daraus ergibt sich somit, dass sämtliche vertragliche Leistungen und Kontakte nur auf der Basis automatisierter elektronischer Datenverarbeitung erbracht werden, und somit nicht mehr von einer persönlichen Vertrauensstellung im Sinne von § 627 BGB ausgegangen werden kann (vgl. auch AG Heidelberg, Urteil vom 25.11.09, 29 C 385/09; AG Hamburg, Urteil vom 18.07.2011, 5 C 60/11; AG München, Urteil vom 05.05.2011, 172 C 28687/10; AG Bonn, Urteil vom 22.09.2011, 104 C 256/11; AG Heinsberg, Urteil vom 18.07.2011, 35 C 57/11).
Da wir Ihre Angelegenheit bereits an unser Inkassobüro übergeben haben, wenden Sie
sich bitte hinsichtlich Ihrer Anfragen an unser Inkassounternehmen.
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